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Übergangsregelung für die Qualifikationen

Bis wann muss die Ausbildung abgeschlossen sein, um die Übergangsregelung nutzen zu können?

Das Ausbildungsende, definiert durch das Datum auf der Berufsurkunde bzw. dem Abschlusszeugnis, darf den 31. Dezember 2024 nicht überschreiten. Sollte das Ausbildungsende nach dem 31. Dezember 2024 liegen, kann die Qualifikationsprüfung nicht mehr im Rahmen der Übergangsregelung durchgeführt werden. Es gelten dann die neuen Regelungen gemäß der aktuellen Fassung des Leitfadens Prävention.

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