Informationen zum Prüfprozess

  1. Wer steht hinter der Zentrale Prüfstelle Prävention?

     

    Finanziert und verantwortet wird die Zentrale Prüfstelle Prävention von der Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen – § 20 SGB V. Der Kooperationsgemeinschaft gehören alle Ersatzkassen mit Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse – KKH, Handelskrankenkasse (hkk), HEK – Hanseatische Krankenkasse vertreten durch den Verband der Ersatzkassen (vdek), die Betriebskrankenkassen überwiegend vertreten durch den BKK Dachverband, die AOK Bayern, die AOK Baden-Württemberg, die AOK PLUS, die AOK NordWest, die AOK Rheinland/Hamburg, die AOK Niedersachsen, die AOK Nordost, die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland, die AOK Hessen, die AOK Sachsen-Anhalt, die AOK Bremen/Bremerhaven, die IKK classic, die IKK Südwest, IKK gesund plus, die IKK Brandenburg und Berlin, die BIG direkt gesund, die IKK – Die Innovationskasse, die KNAPPSCHAFT und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) an. Im Auftrag der beteiligten Krankenkassen bzw. deren Verbände wird die Zentrale Prüfstelle Prävention von der Team Gesundheit GmbH mit Sitz in Essen betrieben.

  2. Welche Aufgabe hat die Zentrale Prüfstelle Prävention?

    Die Kooperationsgemeinschaft prüft und zertifiziert durch die Zentrale Prüfstelle Prävention Präventionsangebote nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V. Die Prüfung eines Präventionsangebotes erfolgt einmal zentral, bundesweit und kostenfrei. Prüfungen bei Krankenkassen entfallen damit. Das Prüfergebnis wird von allen beteiligten Krankenkassen anerkannt, verantwortet und für die Erstattung zugrunde gelegt.Es wird darauf hingewiesen, dass nur positiv geprüfte Kurse von den Krankenkassen bezuschusst werden. Der Nachweis und die Prüfung der Kursleiterqualifikationen sind dabei die Voraussetzung zur Zertifizierung eines Präventionskurses. Standardisierte Konzepte, auch wenn sie ein positives Prüfergebnis erhalten haben, sind für sich alleine nicht erstattungsfähig. Sie können zur vereinfachten Eintragung und Zertifizierung eines Präventionskurses genutzt werden.Die Zentrale Prüfstelle Prävention prüft ausschließlich Maßnahmen der verhaltens-bezogenen Individualprävention. Eine Prüfung von Angeboten der Betrieblichen Gesundheitsförderung nach § 20b und/oder nach dem Setting-Ansatz nach § 20a SGB V kann nicht beantragt werden.

  3. Welche Prüfungsarten gibt es und wie hängen diese zusammen?

    Für die Beantragung der Prüfung von Präventionskursen ist die Mitwirkung der Kursleitungen zwingend erforderlich. Bevor die Kursleitung in einem Kurs eingesetzt werden kann, um diesen zur Prüfung einzureichen, muss die Kursleitung in jedem Fall die Prüfung ihrer Qualifikationen/Mindeststandards (Kompetenzprüfung) für das entsprechende Handlungsfeld/Präventionsprinzip und für bestimmte Verfahren (z.B. Aquafitness, Beckenbodengymnastik, MBSR…) die sog. Verfahrensprüfung beantragen.Des Weiteren erfolgt auch die Prüfung der Einweisung in das Programm. Dieser Nachweis kann die Kursleitung zu jeder Zeit für das ausgewählte Konzept in ihrem Account hochladen. Die Einweisung in das Programm wird in Verbindung mit dem Kurs auf Basis des Konzeptes geprüft. Sofern sich der Prüfantrag nicht auf ein Konzept bezieht, sondern ein selbst entwickelter Kurs eingereicht wird, ist eine Programmeinweisung nicht nötig.

  4. Wie werden die notwendigen Unterlagen zur Prüfung eingereicht?

    Die Prüfung eines Präventionskurses und die Prüfung der Qualifikationen/Mindeststandards der Kursleitung für die Handlungsfelder und Präventionsprinzipien sowie von standardisierten Konzepten erfolgt über das Qualitätsportal der Zentrale Prüfstelle Prävention im Internet (www.zentrale-pruefstelle-praevention.de). Alle Unterlagen können ausschließlich online bereitgestellt werden. Die Einreichung der Unterlagen auf postalischem oder anderen Wegen sind ausgeschlossen.Für die Prüfung eines Kurses/ Konzeptes sollten Sie als Anbieter folgende Unterlagen zur Hand haben:

    1. Stundenverlaufspläne (Beschreibung der Ziele, Inhalte sowie Beschreibung des Aufbaus der einzelnen Kursstunden)

    2. Teilnehmerunterlagen, d. h. Unterlagen, welche die Teilnehmenden im Kurs erhalten

    3. Mustereinweisung für Ihr Konzept (die ist nur für ein Konzept notwendig)

    Für die Eintragung spezieller Konzepte sind in einzelnen Fällen weitere spezifische Unterlagen notwendig (wie z.B. für IKT-Konzepte). Weitere Informationen finden Sie im Nutzerbereich auf der Internetseite der Zentrale Prüfstelle Prävention (www.zentrale-pruefstelle-praevention.de).

    Für die Prüfung der Qualifikationen/Mindeststandards sollten Sie als Kursleitung folgende Unterlagen zur Hand haben:

    1. Nachweis (z. B. Urkunde, Zeugnis) über einen staatlich anerkannten handlungsfeldbezogenen Berufs- oder Studienabschluss für das jeweilige Handlungsfeld und Präventionsprinzip. Ggf. bei einer nichtformalen beruflichen Qualifizierung den Nachweis (z. B. Urkunde, Zeugnis) über eine Ausbildung an privaten Institutionen.

    2. Nachweise der Mindeststandards in Bezug auf fachwissenschaftliche, fachpraktische und fachübergreifende Kompetenzen für das jeweilige Handlungsfeld/Präventionsprinzip (Modulhandbuch, Curricula, Studienbücher, Prüfungsordnung, Urkunden mit Inhalten und Umfängen, Leistungsnachweise etc.).

    3. Ggf. Einweisung in das durchzuführende Programm bzw. die vorgesehenen Inhalte/Verfahren.

    Für den Nachweis der Qualifikationen/Mindeststandards sind in einzelnen Fällen weitergehende Unterlagen notwendig (z.B. im Bereich der Kursleitererfahrung). Weitere Informationen finden Sie im Nutzerbereich auf der Internetseite der Zentrale Prüfstelle Prävention (www.zentrale-pruefstelle-praevention.de). Die Informationen zum Kurskonzept und zu den Qualifikationen/Mindeststandards der Kursleitung werden direkt durch Sie als Antragsteller in eine Datenmaske eingetragen, während alle anderen Informationen als Dateien (PDF, JPG, JPEG, PNG, TIFF, BMP, GIF) hochzuladen sind. Sollten für die Prüfung relevante Informationen fehlen, meldet sich die Zentrale Prüfstelle Prävention per E-Mail bei Ihnen und fordert Sie einmalig auf, entsprechende Unterlagen nachzureichen.

  5. Wie laufen die Prüfung und Anerkennung der Qualifikationen/Mindeststandards der Kursleitung ab?

    Nach dem Absenden des Prüfauftrages an die Zentrale Prüfstelle Prävention sind keine nachträglichen Änderungen der Angaben in der Datenmaske und/oder weitere Uploads möglich. Die Qualifikation geht unmittelbar in die inhaltliche und formale Prüfung. Die Prüfung erfolgt durch qualifizierte Mitarbeitende der Team Gesundheit GmbH.Bei fehlenden und/oder unvollständigen Angaben bzw. Nachweisen werden Sie per E-Mail benachrichtigt und es werden ggf. Nachweise bei Ihnen nachgefordert. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, die Angaben zu ergänzen bzw. fehlende Nachweise hochzuladen. Dafür stehen Ihnen 10 Kalendertage zur Verfügung.Sollten Sie den Prüfprozess nicht rechtzeitig fortsetzen, indem Sie der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, wird der Prüfvorgang systembedingt automatisch ohne Ergebnis von der Prüfstelle beendet und das Konzept erhält den Status: „nicht anerkannt: Kompetenz nicht prüfbar (Kompetenz nicht vervollständigt)“.Bei diesem Status haben Sie jederzeit die Möglichkeit, für die Kompetenzprüfung eine erneute Anerkennung zu beantragen. Die erforderlichen Prüfunterlagen müssen zur Prüfung erneut hochgeladen werden.Liegen alle notwendigen Angaben und Nachweise vor, erfolgt die Prüfung Ihrer Qualifikationen/Mindeststandards grundsätzlich innerhalb von 10 Arbeitstagen. Das Ergebnis wird Ihnen per E-Mail zugesandt.Nach erfolgter Prüfung und positivem Ergebnis erhalten Sie eine Nachricht und können in den Präventionskursen für das entsprechende Handlungsfeld/Präventionsprinzip/Verfahren von den mit Ihnen verbundenen Anbietern eingesetzt werden. Sobald Sie vom Anbieter in

    einem Kurs eingesetzt werden, werden Sie darüber per E-Mail informiert.Nach erfolgter Prüfung und negativem Ergebnis erhalten Sie eine ablehnende Nachricht mit detaillierter Begründung.

    Die Benachrichtigungen zum Prüfergebnis werden grundsätzlich per E-Mail versandt.

    Für bestimmte Verfahren (z.B. Aquafitness, Beckenbodengymnastik, Rückenschule, etc.) sind separate Nachweise erforderlich. Diese können zusammen mit der Prüfung der Mindeststandards eingereicht werden oder auch zum späteren Zeitpunkt als eigenständiger Prüfantrag erfolgen. Die Prüfung der Nachweise erfolgt grundsätzlich innerhalb von 10 Arbeitstagen und auch hier ist ein positives Ergebnis die Voraussetzung, um in einem Kurs als Kursleitung eingesetzt zu werden.

    Für die Kurse auf Basis der standardisierten Konzepte wird die Einweisung in das Programm benötigt. Der Nachweis kann zu jeder Zeit für das ausgewählte Konzept in dem Account hochgeladen werden und wird erst geprüft, wenn der Anbieter den Kurs auf Basis des Konzeptes zur Prüfung eingeleitet hat.

    Bitte beachten Sie, dass Sie als Kursleitung Ihren Account selbst verwalten können oder nach einer Anfrage des Anbieters der Fremdverwaltung zustimmen können. Mit der Zustimmung zur Fremdverwaltung Ihres Accounts werden die Verwaltungsrechte und – pflichten an den Anbieter übertragen. D.h. Ihr Account wird von diesem Anbieter verwaltet. Sie können jederzeit die Verwaltung Ihres Accounts selbst übernehmen. Eine Fremdverwaltung des Accounts von Kursleitungen ist nur möglich, wenn die Kursleitung nur für einen einzigen Anbieter tätig ist.

  6. Wie laufen die Prüfung und Zertifizierung eines Kurses ab?

    Sie als Anbieter sind mit der Kursleitung im System verbunden und die Kursleitung kann in den von Ihnen angebotenen Kurs eingesetzt werden, d.h. den Kurs durchführen.Nach dem Absenden des Prüfauftrages an die Zentrale Prüfstelle Prävention sind keine nachträglichen Änderungen der Angaben in der Datenmaske und/oder weitere Uploads möglich. Der Präventionskurs geht unmittelbar in die inhaltliche und formale Prüfung. Die Prüfung erfolgt kursindividuell durch qualifizierte Mitarbeitende der Team Gesundheit GmbH.Bei fehlenden und/oder unvollständigen Angaben bzw. Unterlagen werden Sie per E-Mail benachrichtigt und es werden ggf. Unterlagen und/oder Nachbesserungen bei Ihnen nachgefordert. In diesem Fall werden die entsprechenden Felder in der Kursdatenbank zur Überarbeitung erneut für Sie freigegeben und Sie haben die Möglichkeit, die Angaben zu ergänzen bzw. Unterlagen erneut hochzuladen. Dafür stehen Ihnen 10 Kalendertage zur Verfügung.Sollten Sie den Prüfprozess nicht rechtzeitig fortsetzen, indem Sie der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, wird der Prüfvorgang systembedingt automatisch ohne Ergebnis von der Prüfstelle beendet und das Konzept erhält den Status: „Abgelehnt: Kurs nicht prüfbar (Kurs nicht vervollständigt)“.Bei diesem Status haben Sie jederzeit die Möglichkeit, für den Kurs eine erneute Zertifizierung zu beantragen. Die erforderlichen Prüfunterlagen müssen allerdings zur Prüfung erneut hochgeladen werden.Liegen alle notwendigen Angaben und Unterlagen vor, erfolgt die Prüfung Ihres Präventionskurses grundsätzlich innerhalb von 10 Arbeitstagen. Das Ergebnis wird Ihnen per E-Mail zugesandt.

    Nach erfolgter Prüfung und positivem Ergebnis wird ein Zertifikat mit dem Prüfsiegel „Deutscher Standard Prävention“ für den geprüften Kurs ausgegeben. Bezüglich der Verwendung des Zertifikates und Siegels gelten die im Rahmen Ihrer Registrierung zu akzeptierenden „Richtlinien zur Verwendung des Zertifikats Deutscher Standard Prävention und des Logos der Zentrale Prüfstelle Prävention“.

    Nach erfolgter Prüfung und negativem Ergebnis erhalten Sie eine ablehnende Nachricht mit detaillierter Begründung. Die Benachrichtigungen zum Prüfergebnis werden grundsätzlich per E-Mail versandt.

    Bitte beachten Sie, dass bei einer Aufforderung zur Zertifizierung des Kurses durch die Krankenkasse folgende Fristen gelten:

    Sie haben maximal 2 x 10 Tage, um Ihre Kursunterlagen auf dem Portal www.zentralepruefstelle-praevention.de hochzuladen und die Prüfung zu beantragen. Sollten Sie innerhalb der ersten 10 Tage keine Prüfung beantragt haben, erhalten Sie ein Erinnerungsschreiben mit der Aufforderung innerhalb der folgenden 10 Tage die Kursdetails zu vervollständigen, die erforderlichen Unterlagen hochzuladen und den Antrag zu versenden, indem Sie auf den Button „Prüfung einleiten“ klicken. Erfolgt auch in dieser Zeit keine Reaktion, wird der Prüfvorgang automatisch ohne Ergebnis von der Prüfstelle beendet.

    Sollten Sie die Prüfung eingeleitet haben und anschließend von der Zentrale Prüfstelle Prävention aufgefordert werden, Unterlagen nachzureichen und/oder Kursdetails zu vervollständigen, hat dieses einmalig innerhalb von 10 Tagen zu erfolgen.

  7. Wie laufen die Prüfung und Zertifizierung eines standardisierten Konzeptes ab undwelche speziellen Voraussetzungen gelten hier?

    Wenn Sie als Anbieter Ihre zahlreichen Präventionsangebote nach einem bestimmten Konzept von mehreren Kursleitungen durchführen lassen, können Sie dies als standardisiertes Konzept in der Zentrale Prüfstelle Prävention einmalig prüfen lassen und zentral hinterlegen. Insbesondere für Anbieter mit mehreren Standorten ist diese Funktion hilfreich und arbeitserleichternd.Wenn Sie als Institution oder Verband Ihre standardisierten Konzepte in der zentralen Prüfstelle einmalig und zentral prüfen lassen möchten, haben Sie ebenfalls die Möglichkeit Ihre Konzepte in die Datenbank einzutragen und zur Prüfung einzuleiten.Auf der Basis von positiv geprüften Konzepten können vereinfacht Kurse zur Prüfung eingeleitet und anerkannt werden, da die Inhalte des Angebots bereits geprüft sind.Sollten Sie die Prüfung eingeleitet haben und anschließend von der Zentrale Prüfstelle Prävention aufgefordert werden, Unterlagen nachzureichen und/oder Konzeptdetails
    nachzubessern, stehen Ihnen dafür 15 Kalendertage zur Verfügung.Sollten Sie den Prüfprozess nicht rechtzeitig fortsetzen, indem Sie der Nachforderung nicht fristgerecht nachkommen, wird der Prüfvorgang systembedingt automatisch ohne Ergebnis von der Prüfstelle beendet und das Konzept erhält den Status: „Abgelehnt: Konzept nicht prüfbar (Konzept nicht vervollständigt)“.Bei diesem Status haben Sie jederzeit die Möglichkeit, für das Konzept eine erneute Zertifizierung zu beantragen. Die erforderlichen Prüfunterlagen müssen zur Prüfung erneut hochgeladen werden.

    Bei einem positiven Prüfergebnis wird das Konzept im Allgemeinen für die Dauer von drei Jahren (Ausnahme bilden die Onlinekonzepte) zertifiziert und es können Kurse auf dieser Basis zur Prüfung eingetragen werden. Bei diesen Kursen werden die überwiegenden Angaben aus den Kursdetails übernommen und es müssen nur noch die Kursleitung ausgewählt sowie die weiteren Informationen (z. B. Raumgröße, Kursgebühr, etc.) eingetragen werden. Es erfolgt eine Prüfung wie unter Punkt 4 beschrieben – die Prüfung der Konzeptunterlagen entfällt.

    Die Zertifizierung von Kursen auf Basis von standardisierten Konzepten wird stets auf drei Jahre festgelegt.

    Werden Konzepte abgelehnt oder sind sie nicht prüfbar, können auf deren Basis keine Kurse zur Prüfung eingetragen und eingeleitet werden.

    Grundsätzlich gilt, dass die einmal gegebene Einwilligung zu diesem Dokument und darin beschriebenen Prüfprozess, die Prüfung von Kursen sowie Kurskonzepten umfasst.

    Jeder Kursleiter benötigt eine Programmeinweisung sofern nach einem bestimmten Kurskonzept in der Durchführung vorgegangen wird. Dadurch wird sichergestellt, dass die Kursdurchführung auch dem Kurskonzept entspricht. Zur Sicherstellung der Richtigkeit von eigereichten Programmweinweisungen durch die Kursleitung werden von Ihnen als Konzeptentwickler Mustereinweisungen im System hinterlegt. Sollten Sie nach einer Zertifizierung des Konzeptes noch weitere Mustereinweisungen erstellen, können Sie auch diese zur Prüfung einleiten. Bei einem positiven Prüfergebnis, wird die Mustereinweisung automatisch im Konzept hinterlegt.

  8. Wie können Sie Ihre standardisierten Konzepte für Kursanbieter veröffentlichen?

    Die geprüften standardisierten Konzepte der Anbieter verbleiben grundsätzlich zunächst in ihrem privaten Bereich.Damit ein anderer Anbieter/Standort auf Ihre Konzepte zugreifen und auf dieser Basis vereinfacht Kurse eintragen kann, müssen Sie den anderen Anbietern/Standorten gezielt eine Freigabe erteilen. Die Freigaben können Sie jederzeit wieder zurücknehmen.Die standardisierten Konzepte können auch direkt für alle Kursanbieter veröffentlicht werden. Sollte dies vorübergehend nicht erwünscht sein, besteht die Möglichkeit die Veröffentlichung des Konzeptes zurückzuziehen.Sind auf der Basis eines Konzeptes bereits Kurse zertifiziert, bleiben sie bis zum Ablauf der Zertifizierungsfrist in der Datenbank mit diesem Status bestehen, auch wenn der Zugriff auf das Konzept zurückgezogen bzw. das Konzept deaktiviert wurde. Neue Kurse können auf dieser Basis nicht mehr eingetragen werden.

  9. Kann für die Prüfungsarten (Kurs-, Konzept-, Qualifikationsprüfung) mehrmals eine Prüfung beantragt werden?

    Der Anbieter hat im Fall einer Ablehnung, eines abgelaufenen Kurses und Konzeptes oder beim Status „Abgelehnt: Kurs nicht prüfbar (Kurs nicht vervollständigt)“/ „Abgelehnt: Konzept nicht prüfbar (Konzept nicht vervollständigt)“ jederzeit die Möglichkeit weitere kostenfreie
    Zertifizierungen zu beantragen und das Prüfverfahren, wie unter den Punkten 6 und 7 erläutert, erneut zu durchlaufen.Auch die Kursleitung hat im Fall von nicht anerkannten Qualifikationen/Mindeststandards, Verfahren jederzeit die Möglichkeit weitere kostenfreie Anerkennungen zu beantragen und das Prüfverfahren, wie unter Punkt 5 erläutert, erneut zu durchlaufen.

  10. Wie lange ist die Zertifizierung gültig? Wie erfolgt die Rezertifizierung?

    Die Zertifizierung gilt im Allgemeinen drei Jahre ab dem Datum Vergabe des Zertifikats.Vor dem Hintergrund der Innovationsdynamiken in der Informations- und Kommunikationstechnologie werden Onlineangebote zunächst für ein Jahr zertifiziert. Für diese Kurse ist nach Ablauf des einjährigen Zertifizierungszeitraumes eine Verlängerung der Zertifizierung möglich, wenn ergänzend zu den Unterlagen eine Wirksamkeitsevaluation eingereicht wird. Die Zertifizierung wird nach Vorlage aller notwendigen Unterlagen um zwei Jahre verlängert.Kurse auf Basis von standardisierten Konzepten werden grundsätzlich für eine Dauer von drei Jahren zertifiziert. Eine Ausnahme besteht lediglich bei Onlinekursen, die auf Basis von Onlinekonzepten eingestellt sind. Da die Onlinekonzepte die erste Zertifizierung für ein Jahr erhalten, sind die Onlinekurse an die Zertifizierungsdauer des Konzeptes geknüpft. Erhält das Onlinekonzept eine Verlängerung der Zertifizierung um weitere zwei Jahre, so werden auch automatisch die Konzeptkurse um weitere zwei Jahre verlängert.Ein Kurs verliert zudem seine Zertifizierung, wenn prüfungsrelevante Angaben geändert werden (weitere Informationen siehe letzter Abschnitt).Nach Ablauf der Zertifizierung sind für Sie kostenfreie Rezertifizierungen für jeweils drei weitere Jahre möglich. Sie werden (6, 3 und 1 Monat(e) vor Ablauf) per E-Mail auf das Auslaufen der Zertifizierung aufmerksam gemacht, um rechtzeitig eine Rezertifizierung einleiten zu können. Während des Rezertifizierungsprozesses trägt der Kurs zwischenzeitlich einen Status, der auf die derzeitige Bearbeitung hinweist (z. B. „in Bearbeitung“, „Prüfung eingeleitet“, o. ä.). Durch den Bearbeitungsstatus ist der Kurs auf den Internetseiten der Krankenkassen nicht sichtbar. Nach Abschluss der Prüfung erhält der Kurs den neuen Endstatus.Eine Rezertifizierung erfolgt ansonsten unter den gleichen Bedingungen, die bereits unter Punkt 4 erläutert wurden.Die Zentrale Prüfstelle Prävention überprüft zudem Änderungen an bereits zertifizierten Kursen und entzieht die Zertifizierung, falls dafür relevante Angaben geändert wurden. Bitte beachten Sie, dass insbesondere unter den folgenden Umständen eine erneute Prüfung des Kurses durch die zentrale Prüfstelle erfolgen muss:Der Kurs soll von einer neuen/weiteren Kursleitung durchgeführt werden. Dies gilt ausdrücklich auch bei Vertretungen.

    Der Kurs soll mit einem veränderten Kurskonzept angeboten werden bzw. der neue Kurs lässt eine Änderung z. B. in Inhalt, Umfang, Zielgruppe und/oder Zielsetzung erkennen.

    Bitte beachten Sie, dass die Qualifikationen/Mindeststandards der Kursleitung für die jeweiligen Handlungsfelder und Präventionsprinzipien nur noch einmalig geprüft werden. Das Ergebnis gilt dauerhaft für die Kursleitung und das entsprechende Handlungsfeld/Präventionsprinzip?

  11. Wer kann die Informationen zu den Kursen einsehen?

    Alle Kurse mit positiven und negativen Prüfergebnissen und alle Prüfstatus sind in der zentralen Datenbank hinterlegt und können von den beteiligten Krankenkassen sowie der Zentrale Prüfstelle Prävention eingesehen werden. Dies ist Grundlage für eine Bezuschussung Ihrer Kurse, da die Mitarbeitenden der beteiligten Krankenkassen die Datenbank für die eingereichten Erstattungsanträge nutzen.Sofern Sie in die Veröffentlichung eingewilligt haben, werden Ihre zertifizierten und aktivierten Kurse auf den Internetseiten der beteiligten Krankenkassen für Versicherte öffentlich gemacht. Zudem muss die Krankenkasse die Kurse für ihre Internetseite freigegeben haben. Je aktueller Ihre Kurse eingestellt sind, desto aktueller ist die Kursinformation für die Versicherten. Durch die Deaktivierung können Sie jederzeit einzelne Kurse für die Anzeige über die Internetseiten der Krankenkassen sperren. Angezeigt werden grundsätzlich nur die für die Versicherten relevanten Informationen eines Kurses wie Kurstitel, Beschreibung, Termine (falls vorhanden), Ihre Daten zur Kontaktaufnahme, etc. Die angezeigten Felder sind bei der Eintragung in die Datenmaske entsprechend gekennzeichnet. Prüfunterlagen werden nur zum Zwecke der Prüfung verwendet und Dritten nicht öffentlich gemacht.Die beteiligten Krankenkassen erhalten dabei ausschließlich Zugriff auf personenbezogene Daten der Kursanbieter, die für eine Kontaktaufnahme erforderlich sind sowie zusätzlich die Namen von in Kursen eingesetzten Kursleitungen. Die Kontaktdaten der Kursleitungen werden nicht zur Veröffentlichung bereitgestellt.

  12. Welche Vorteile bietet der aktuelle Stand der neuen Datenbank

    Durch die Anwenderfreundlichkeit des Systems haben Sie wenig Aufwand bei der Datenpflege.Ihnen als Anbieter wird angezeigt, welche Kursleitungen Ihnen für welche Kurse zur Verfügung stehen.Kursleitungen haben einen eigenen Account innerhalb des Systems und können entscheiden, ob sie diesen selbst verwalten oder ob sie die Verwaltung an den Anbieter übertragen (Fremdverwaltung).Für die Kursleitungen sinkt der Aufwand. Nach einer Anerkennung der Qualifikationen/Mindeststandards oder Verfahren müssen die Unterlagen für das entsprechende Handlungsfeld/Präventionsprinzip/Verfahren nicht erneut hochgeladen werden. Es besteht eine dauerhafte Anerkennung der Qualifikation.

  13. Was passiert im Beschwerdefall

    Anbieter können ihre Beschwerden über das Kontaktformular an die Zentrale Prüfstelle Prävention adressieren. Die Bearbeitung erfolgt durch die Zentrale Prüfstelle Prävention in Zusammenarbeit mit dem vdek als geschäftsführender Verband der Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen § 20 SGB V in der deren Verantwortung die Zentrale Prüfstelle Prävention tätig ist.Im Fall einer Beschwerde über einen Anbieter wegen einer nicht leitfadenkonformen Kursdurchführung wird stets der Anbieter als Verantwortlicher eines Kursangebots kontaktiert und zu einer Stellungnahme aufgefordert. Schwere Verstöße gegen den Leitfaden Prävention haben im äußersten Fall die Aufhebung der Zertifizierung zur Folge.