Zertifizierung von Präventionsangeboten

Erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt Ihren Präventionskurs zertifizieren und Ihre Qualifikationen anerkennen lassen können.

Unsere Leistungen

Im Auftrag aller gesetzlichen Krankenkassen bietet Ihnen die Zentrale Prüfstelle Prävention kostenfrei die Möglichkeit, Ihre Präventionskurse zertifizieren und Ihre Qualifikationen als Kursleitung anerkennen zu lassen.

Ihr Vorteil

Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen können sich nach Teilnahme an Ihrem zertifizierten Präventionskurs die Kosten anteilig oder vollständig von ihrer Krankenkasse erstatten lassen.

Präventionsangebot zertifizieren

Machen Sie Ihr Angebot erstattungsfähig – alle Anforderungen im Überblick.

Qualifikationen anerkennen lassen

Führen Sie zertifizierte Kurse durch – diese Qualifikationen sind erforderlich.

Konzept einreichen

Ihr Konzept kann die Grundlage für zertifizierte Kurse sein – so funktioniert die Einreichung.

So Funktioniert der Prozess

In wenigen Schritten zur Zertifizierung

Schritt für Schritt zur Zertifizierung: Erfahren Sie, wie Sie Qualifikationen und Präventionsangebote anerkennen bzw. zertifizieren lassen können.

Informieren

Erfahren Sie, welche Anforderungen erfüllt sein müssen.

Unterlagen vorbereiten

Stellen Sie alle nötigen Unterlagen zusammen, um den Prüfprozess reibungslos zu starten.

Registrierung

Melden Sie sich im Portal an und reichen Sie Ihre Unterlagen digital ein.

Prüfung

Ihre eingereichten Unterlagen werden geprüft.

Ergebnis erhalten

Wenn Sie alle Kriterien erfüllt haben, erhalten Sie im Anschluss eine Zertifizierung bzw. Anerkennung.

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Erklärvideo: Die Zentrale Prüfstelle Prävention und der Antragsprozess

Für Anbieterinnen und Anbieter

Zertifizierung von Präventionsangeboten und Einreichen von Konzepten

Sie möchten Ihr Präventionsangebot zertifizieren lassen? Erfahren Sie, welche Kriterien Ihr Kurs erfüllen muss.

Für Kursleitungen

Anerkennung von Qualifikationen

Sie möchten zertifizierte Kurse durchführen? Lassen Sie Ihre Qualifikation anerkennen.

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Kooperationsgemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen

Die Kooperationsgemeinschaft wurde gegründet, damit Präventionskurse bundesweit einheitlich nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V zertifiziert werden können.

Die Kooperations­gemeinschaft