Zertifizierung von Präventionsangeboten
Erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt Ihren Präventionskurs zertifizieren und Ihre Qualifikationen anerkennen lassen können.
Unsere Leistungen
Im Auftrag aller gesetzlichen Krankenkassen bietet Ihnen die Zentrale Prüfstelle Prävention kostenfrei die Möglichkeit, Ihre Präventionskurse zertifizieren und Ihre Qualifikationen als Kursleitung anerkennen zu lassen.
Ihr Vorteil
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen können sich nach Teilnahme an Ihrem zertifizierten Präventionskurs die Kosten anteilig oder vollständig von ihrer Krankenkasse erstatten lassen.
So Funktioniert der Prozess
In wenigen Schritten zur Zertifizierung
Schritt für Schritt zur Zertifizierung: Erfahren Sie, wie Sie Qualifikationen und Präventionsangebote anerkennen bzw. zertifizieren lassen können.
1
Informieren
Erfahren Sie, welche Anforderungen erfüllt sein müssen.
2
Unterlagen vorbereiten
Stellen Sie alle nötigen Unterlagen zusammen, um den Prüfprozess reibungslos zu starten.
3
Registrierung
Melden Sie sich im Portal an und reichen Sie Ihre Unterlagen digital ein.
4
Prüfung
Ihre eingereichten Unterlagen werden geprüft.
5
Ergebnis erhalten
Wenn Sie alle Kriterien erfüllt haben, erhalten Sie im Anschluss eine Zertifizierung bzw. Anerkennung.
Für Anbieterinnen und Anbieter
Zertifizierung von Präventionsangeboten und Einreichen von Konzepten
Sie möchten Ihr Präventionsangebot zertifizieren lassen? Erfahren Sie, welche Kriterien Ihr Kurs erfüllen muss.
-
- Kategorien
- Rund um den Präventionskurs/ das Präventionskonzept
Wie lange ist die Zertifizierung gültig?
Die Zertifizierung von Kursen in der Datenbank der Zentrale Prüfstelle Prävention gilt in der Regel für 3 Jahre. Die Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen – § 20 SGB V ist verpflichtet regelmäßig zu überprüfen, ob die Präventionsangebote den Kriterien des Leitfaden Prävention entsprechen. Der Leitfaden Prävention gibt eine Zertifizierung für Präventionskurse von 3 Jahren vor. Vor dem Hintergrund der Innovationsdynamiken in der Informations- und Kommunikationstechnologie werden Online-Kurse/interaktive Selbstlernprogramme zunächst für ein Jahr zertifiziert. -
- Kategorien
- Bezuschussung von Kursen
Wie hoch ist der Erstattungsanteil?
Bezüglich der Erstattung von Kursgebühren besteht bei den gesetzlichen Krankenkassen keine einheitliche Regelung. Jede Krankenkasse hat ihre eigene Satzung und bestimmt in dieser individuell die Art (z. B. Häufigkeit) und Höhe der Bezuschussung. Genaue Angaben zur Erstattungsregelung können Sie entweder direkt bei der Krankenkasse erfragen oder auf der Homepage der jeweiligen Krankenkasse nachlesen.
-
- Kategorien
- Rund um den Präventionskurs/ das Präventionskonzept
Ich wurde von der Zentrale Prüfstelle Prävention aufgefordert, innerhalb von 15 Kalendertagen Unterlagen für die Konzeptprüfung nachzureichen. Ist eine Fristverlängerung möglich?
Nein. Es gibt systembedingt keine Möglichkeit, Ihnen eine Fristverlängerung zu gewähren, um die nachgeforderten Unterlagen zur Konzeptprüfung einzureichen. Das bedeutet, sollte es Ihnen innerhalb der angesetzten 15 Kalendertage nicht möglich sein, die fehlenden Unterlagen nachzureichen, wird die Bearbeitung Ihres Konzeptes automatisch eingestellt. Zugleich wird systemseitig der Status „Abgelehnt: Konzept nicht prüfbar (Konzept nicht vollständig/Prüfantrag nicht gestellt)“ vergeben. Bitte stören Sie sich nicht an dieser Benennung, diese ist nur als Vermerk für die Zentrale Prüfstelle Prävention zu verstehen und ist keinesfalls für Dritte sichtbar.
Für Kursleitungen
Anerkennung von Qualifikationen
Sie möchten zertifizierte Kurse durchführen? Lassen Sie Ihre Qualifikation anerkennen.
-
- Kategorien
- Prüfung nach fachlichen Mindeststandards
Wo kann ich Informationen zu den fachlichen Mindeststandards nachlesen?
Der Leitfaden Prävention führt für das jeweilige Präventionsprinzip bzw. Entspannungsverfahren die entsprechenden Inhalte und Umfänge auf. Die detaillierten fachlichen Inhalte zu den einzelnen Kompetenzfeldern sind im Dokument „Kriterien zur Zertifizierung“ (Stand 19.12.2024) unter den Nutzerhilfen nachzulesen. Das Dokument konkretisiert den Leitfaden Prävention. Die Inhalte des Dokuments sind ebenso verbindlich wie der Leitfaden Prävention.
-
- Kategorien
- Prüfung nach fachlichen Mindeststandards
Was bedeutet die Qualifikationsprüfung nach fachlichen Mindeststandards?
Die fachlichen Mindeststandards beinhalten fachwissenschaftliche, fachpraktische und fachübergreifende Kompetenzen, die Kursleitende im Rahmen ihrer Qualifizierung erworben haben müssen, damit ihr Präventionsangebot durch Krankenkassen gefördert werden kann.
-
- Kategorien
- Prüfung nach fachlichen Mindeststandards
Besonderheiten bei der Erfüllung der fachlichen Mindeststandards durch nichtformale berufliche Qualifizierungen (Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten & fernöstliche Verfahren Hatha Yoga, Tai-Chi und Qigong)
Die nichtformale berufliche Qualifizierung mit Abschluss im Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten und für die fernöstlichen Entspannungsverfahren (Hatha-Yoga, Tai-Chi und Qigong) muss in einer zusammenhängenden Ausbildung (ein Curriculum) erworben worden sein. Die Ausbildung muss mit einer Prüfung abgeschlossen und der Ausbildungserfolg mit einem Zeugnis oder einer Urkunde nachgewiesen werden.
Registrieren Sie sich jetzt
Die Registrierung und alle weiteren Schritte erfolgen direkt auf der Plattform der Zentrale Prüfstelle Prävention.
Kooperationsgemeinschaft der gesetzlichen Krankenkassen
Die Kooperationsgemeinschaft wurde gegründet, damit Präventionskurse bundesweit einheitlich nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V zertifiziert werden können.
Die Kooperationsgemeinschaft






























































































