Erklärung der Barrierefreiheit

Die Zentrale Prüfstelle Prävention, gegründet und verantwortet durch die Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen – § 20 SGB V, vertreten durch die Verbände:

Verband der Ersatzkassen e. V.
Askanischer Platz 1
10963 Berlin

BKK Dachverband e. V.
Mauerstraße 85
10117 Berlin

und betrieben durch

Team Gesundheit
Gesellschaft für Gesundheitsmanagement mbH
Rellinghauser Str. 93
45128 Essen

ist bemüht die Website www.zentrale-pruefstelle-praevention.de und das IT-System portal.zentrale-pruefstelle-praevention.de im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Geltender technischer Standard ist EN 301 549.

Die Website ist aus den folgenden Gründen teilweise mit den oben genannten Anforderungen vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind als nicht barrierefrei zu nennen:

  1. Informationen in Gebärdensprache und Leichter Sprache: Gemäß § 4 BITV 2.0 müssen Informationen zu den wesentlichen Inhalten, Hinweise zur Navigation und eine Erläuterung der wesentlichen Inhalte der Erklärung zur Barrierefreiheit in Gebärdensprache und Leichter Sprache bereitgestellt werden. Diese Informationen werden derzeit noch erstellt und bis zum 31.12.2025 auf der Website ergänzt.
  2. Veröffentlichte Dokumente (PDF-Datei): Die PDF-Datei „Kooperationsgemeinschaft gesetzlicher Krankenkassen zur Zertifizierung von Präventionskursen – § 20 SGBV Zentrale Prüfstelle Prävention: Eckdaten, Auftrag, Prüfprozess“ ist nicht barrierefrei. Die im PDF enthaltenen Informationen werden größtenteils auch in Textform auf unserer Website angeboten. Darüberhinausgehende Informationen können über kontakt@zentrale-pruefstelle-praevention.de angefragt werden. Die PDF-Datei „Digitale Angebote – Beispielhafte Trainingssystematik inkl. Beispielverlauf“ ist nicht barrierefrei. Dieses Dokument wird derzeit überarbeitet und bis zum 31.12.2025 auf der Website in barrierefreier Form hochgeladen.
  3. Videos: Nicht alle gezeigten Videos haben eine Audiodeskription. Dadurch sind diese für Sehbehinderte nur eingeschränkt zugänglich. Bei Bedarf können weitere Informationen über kontakt@zentrale-pruefstelle-praevention.de angefragt werden.

Die Barrierefreiheit des Antragsverfahrens im IT-System ist derzeit in Prüfung. Die Prüfung soll innerhalb des Jahres 2026 abgeschlossen werden. Im Anschluss wird das IT-System entsprechend überarbeitet, um den Status der Barrierefreiheit nachweislich zu erreichen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 30.09.2025 durch eine Selbstbewertung erstellt.

Bericht erstatten über Barrieren: Kontaktieren Sie unsere Ansprechpartner

Wir bemühen uns darum, unsere Website und unser IT-System barrierefrei zu gestalten.

Sollte Ihnen eine Barriere auffallen und diese noch nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit aufgelistet sein, freuen wir uns über Ihren Hinweis. Gerne beantworten wir auch Ihre Fragen zur Barrierefreiheit unserer Angebote.

Sie möchten eine Barriere auf www.zentrale-pruefstelle-praevention.de oder www.portal.zentrale-pruefstelle-praevention.de melden?

kontakt@zentrale-pruefstelle-praevention.de

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Anschrift:

Zentrale Prüfstelle Prävention
Rellinghauser Str. 93
45128 Essen

Telefonnummer:
0201 / 5 65 82 90

Durchsetzungsverfahren/Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:

www.schlichtungsstelle-bgg.de.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter

info@schlichtungsstelle-bgg.de.