Für Kursleitungen

Qualifikationen anerkennen lassen

Die Zentrale Prüfstelle Prävention prüft Ihre Qualifikationen auf Anerkennung zur Durchführung von Präventionskursen. Einfach anmelden, Qualifikationen hochladen, fertig!

Die Prüfung erfolgt nur einmal zentral für alle Krankenkassen der Kooperationsgemeinschaft. Wenn Sie alle Prüfkriterien erfüllen, erhalten Sie die Anerkennung für das entsprechende Handlungsfeld/Präventionsprinzip/Verfahren und können für die Präventionskurse dauerhaft als Kursleitung eingesetzt werden.

Sie brauchen nur einmalig Ihre Qualifikationen als Kursleitung für ein Handlungsfeld/Präventionsprinzip/Verfahren prüfen zu lassen. Neue Dokumente, beispielsweise aufgrund eines neuen Abschlusses oder einer neuen Einweisung in ein Verfahren, können jederzeit nachgereicht bzw. zur Prüfung eingereicht werden. Die Prüfung der Qualifikation erfolgt getrennt von einer Kursprüfung und dauert 10 Arbeitstage.

Der Qualifikationsnachweis

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Erklärvideo: Die Anerkennung der Kompetenzen von Kursleitungen

Der Prozess

So funktioniert der Prozess

Schritt für Schritt zur Anerkennung: Erfahren Sie, wie Sie Ihre Qualifikationen einreichen, anerkennen und sich als Kursleitung einsetzen lassen können.

Informieren

Erfahren Sie, wie Sie Ihre Qualifikationen anerkennen lassen und welche Anforderungen erfüllt sein müssen.

Unterlagen vorbereiten

Stellen Sie alle nötigen Dokumente zusammen, um den Anerkennungsprozess reibungslos zu starten.

Registrierung

Melden Sie sich im Portal an und reichen Sie Ihre Unterlagen digital ein.

Prüfung

Ihre eingereichten Unterlagen werden geprüft.

Ergebnis erhalten

Sie erhalten eine Prüfungsrückmeldung und bei einer Anerkennung können Sie als Kursleitung in entsprechende Kurse eingesetzt werden.

Handlungsfelder

Kursleitungen können in den vier Handlungsfeldern anerkannt werden:

  1. Bewegungsgewohnheiten
  2. Ernährung
  3. Stress- und Ressourcenmanagement
  4. Suchtmittelkonsum

Die Handlungsfelder sind im Leitfaden Prävention festgelegt und jeweils in zwei Präventionsprinzipien untergliedert.

Einstellung und Prüfung der Qualifikationen

Für die Durchführung eines Präventionskurses ist es notwendig, dass Sie als Kursleitung über eine entsprechende Qualifikation verfügen. Die Kriterien gibt der Leitfaden Prävention in der jeweils gültigen Fassung vor. Weitere Erläuterungen sind dem Dokument „Kriterien zur Zertifizierung von Kursangeboten in der individuellen verhaltensbezogenen Prävention“ zu entnehmen.

Die Qualifikation wird nach fachlichen Mindeststandards geprüft. Das heißt, Sie haben die Möglichkeit, verschiedene handlungsfeldbezogene Ausbildungen (Studium, Berufsausbildung) und Weiterbildungen zum Nachweis der Erfüllung der fachlichen Mindeststandards zu nutzen und in die Prüfung einzubringen.

Die Prüfung nach fachlichen Mindeststandards trägt der gewandelten Ausbildungs- und Studienlandschaft mit einer wachsenden Vielfalt multidisziplinärer Abschlüsse Rechnung. Außerdem fördert sie das lebenslange Lernen, indem ein einmal erworbener Abschluss eine Quermobilität in andere Bereiche nicht mehr generell ausschließt.

Die fachlichen Mindeststandards beinhalten fachwissenschaftliche, fachpraktische und fachübergreifende Kompetenzen, die Kursleitungen im Rahmen ihrer Qualifizierung erworben haben müssen, damit ihr Präventionsangebot durch Krankenkassen gefördert werden kann.

Für jedes Handlungsfeld sind spezifische Anforderungen an die Qualifikation festgelegt, die mindestens erbracht werden müssen. Sie können sich in dem Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stress- und Ressourcenmanagement und Suchtmittelkonsum prüfen lassen.

In den Handlungsfeldern Bewegungsgewohnheiten und Stress- und Ressourcenmanagement gibt es Verfahren, die zusätzliche Qualifikationsnachweise erfordern (z. B. Rückenschullizenz, Aquafitness-Trainer, Nordic-Walking-Instruktor, MBSR-Kursleitung). In diesen Fällen ist eine zusätzliche Verfahrensprüfung notwendig.

Checkliste

Benötigte Unterlagen

Um Ihre Qualifikationen prüfen zu lassen, sollten Sie folgende Unterlagen zur Hand haben, um diese im Rahmen einer Prüfung im System einreichen zu können.

  • Nachweis – (z. B. Urkunde, Zeugnis) über einen staatlich anerkannten handlungsfeldbezogenen Berufs- oder Studienabschluss für das jeweilige Handlungsfeld und Präventionsprinzip. Ggf. bei einer nichtformalen beruflichen Qualifizierung den Nachweis (z. B. Urkunde, Zeugnis) über eine Ausbildung an privaten Institutionen.
  • Nachweise der Mindeststandards – Nachweise der Mindeststandards in Bezug auf fachwissenschaftliche, fachpraktische und fachübergreifende Kompetenzen für das jeweilige Handlungsfeld/Präventionsprinzip (Modulhandbuch, Curricula, Studienbücher, Prüfungsordnung, Urkunden mit Inhalten und Umfängen, Leistungsnachweise etc.).
  • Einweisung in die vorgesehenen Inhalte – Ggf. Einweisung in die vorgesehenen Verfahren. Wenn Sie bestimmte Kurse leiten möchten (z.B. Aquafitness, Beckenbodengymnastik, Nordic Walking, MBSR usw.), müssen Sie eine Einweisung in das vorgesehene Verfahren nachweisen.
  • Einweisung in das durchzuführende Programm – Bei Kursen auf Basis von Konzepten, ist eine Einweisung in das konkrete Programm erforderlich. Eine Zertifizierung kann nur erfolgen, wenn Sie als Kursleitung eine Programmeinweisung durch den Konzeptentwickler oder die Konzeptentwicklerin vorweisen können.

Für den Nachweis der Qualifikationen sind in einzelnen Fällen, z.B. bei einer nicht formalen beruflichen Qualifizierung (Ausbildungen an privaten Institutionen, die nicht über das Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder spezifische Landesgesetze geregelt sind), weitergehende Unterlagen notwendig (z.B. im Bereich der Kursleitungserfahrung).

Status und Fristen in der Prüfung von Qualifikationen

Zur Anerkennung eingereichte Qualifikationen als auch spezielle Verfahren unterliegen bestimmten Prüfstatus und Fristen.

Wenn Ihre Qualifikationen den Status „Zur Prüfung eingeleitet“ erhalten, erfolgt die Prüfung in der Regel innerhalb von 10 Arbeitstagen. Sobald alle erforderlichen Dokumente vorliegen, beginnt die inhaltliche und formale Überprüfung durch die Zentrale Prüfstelle Prävention.

Sollten Ihre Unterlagen unvollständig sein, werden Sie darüber informiert. In diesem Fall haben Sie 10 Kalendertage Zeit, die fehlenden Unterlagen nachzureichen. Erst nach vollständiger Einreichung aller erforderlichen Dokumente kann die Prüfung fortgesetzt werden.

Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie das Prüfergebnis per E-Mail sowie als Benachrichtigung im System. Dabei wird Ihnen mitgeteilt, ob Ihre Qualifikation anerkannt wurde oder ob weitere Anpassungen erforderlich sind.

Registrierung als Kursleitung

Sie können nach der Registrierung entscheiden, ob Sie Ihren Account selbst verwalten und Ihre Qualifikationen selbst hochladen oder ob Sie die Verwaltung der Anbieterin oder dem Anbieter, für den Sie tätig sind, übertragen (Fremdverwaltung). Dazu muss eine Anfrage seitens der Anbieterin oder des Anbieters erfolgen.

Häufige Fragen zur Anerkennung von Qualifikationen

Sie haben noch Fragen zum Prüfprozess? In unseren FAQ finden Sie die wichtigsten Antworten.

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