Informationen zur Kooperations­gemeinschaft

Die Zentrale Prüfstelle Prävention prüft und zertifiziert im Auftrag der Kooperationsgemeinschaft Ihre Präventionsangebote nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V.

Dieser Kooperationsgemeinschaft gehören an:

Weitere informationEN

Darstellung der Kooperationsgemeinschaft

Weitere Informationen über die Kooperationsgemeinschaft finden Sie in der folgenden Datei: