Für Anbieterinnen und Anbieter
Digitale Angebote
Digitale Präventionsangebote gemäß Kapitel 7 Leitfaden Prävention
Inhalte dieser Seite
Bei digitalen Angeboten übernimmt digitale Technologie wesentliche Funktionen, die in herkömmlichen Präventionsangeboten von Kursleitungen wahrgenommen werden. Teilnehmende entscheiden in der Regel selbst, wann und wie lange das Angebot absolviert wird.
Welche Formate digitaler Angebote sind zertifizierungsfähig?
Folgende Formate sind gemäß Kapitel 7 Leitfaden Prävention als digitale Angebote zertifizierungsfähig:
Internet-Intervention
Typischerweise handelt es sich bei Internet-Interventionen um Trainingsprogramme, die vier bis zehn Einheiten umfassen, die in der Regel wöchentlich, meist an einem Laptop bzw. Desktop-Computer oder Tablets durchgeführt werden.
Internet-Interventionen sind typischerweise (kognitiv-)verhaltensorientierte Trainingsmaßnahmen, die für eine Bereitstellung über das Internet angepasst wurden. In der Regel sind sie stark strukturiert, werden mit minimaler oder mit intensiveren Formen der Unterstützung durch eine oder einen E-Coach angeboten, basieren auf effektiven Methoden aus Face-to-Face Trainingsmaßnahmen, sind personalisiert und interaktiv gestaltet. Dabei werden Grafiken, Animationen, Audios oder Videos eingesetzt.
Sie sind in einer Art gestaltet, die Rückmeldungen zum Trainingsstand ermöglichen. Diese Merkmale lassen sich auf mobile Anwendungen übertragen.
Mobile Anwendung
Mobile Anwendungen (Apps) folgen meist einem Trainingskonzept, das auf die regelmäßige, meist tägliche Einübung eines umschriebenen Gesundheitsverhaltens abzielt. Damit unterscheiden sie sich von Internet-Interventionen, die nach dem Absolvieren der letzten Trainingseinheit ein natürliches Ende haben und fokussieren stärker die nachhaltige Verankerung eines Gesundheitsverhaltens im Lebensalltag.
Bei mobilen Anwendungen spielt oft die Beobachtung bzw. Messung des Gesundheitsverhaltens bzw. seiner Effekte eine wichtige Rolle, z. B. in der Form von Tagebüchern oder Sensordaten. Die Nutzung dieser Angaben kann z.B. zur Bestimmung von Verhaltenszielen, zur motivierenden Rückmeldung oder zur Belohnung bei Zielerreichung in ein übergreifendes Trainingskonzept integriert werden.
Bei mobilen Anwendungen wird typischerweise ein Smartphone als Endgerät genutzt, wobei eine Strukturierung nach Trainingseinheiten selten ist.
Hybrides Trainingskonzept
Hybride Trainingskonzepte kombinieren die thematisch meist breiter angelegten Internet-Interventionen mit ihren längeren Nutzungsintervallen und mobile Anwendungen, mit ihrer Fokussierung und kürzeren Nutzungsintervallen; z. B. wird ein aus mehreren aufeinander aufbauenden Lern- und Übungseinheiten bestehendes im wöchentlichen Rhythmus zu nutzendes digitales Stressmanagement-Training kombiniert mit einer (mehrfach) täglich kurz situativ anzuwendenden Entspannungsübung.
Blended Learning
Wenn die Nutzung digitaler Angebote z.B. zu Beginn in einem Präsenzformat vor Ort eingeführt und/oder deren Nutzung punktuell in einem Präsenzformat reflektiert wird, handelt es sich insgesamt um ein digitales Angebot.
Werden digitale Angebote jedoch nur begleitend und unterstützend zu einem Präsenzkurs eingesetzt, so handelt es sich um ein Kursangebot im Präsenzformat (vgl. Kapitel 5 Leitfaden Prävention); in diesem Fall stellt das digitale Angebot eine für den Erfolg des Präsenzkurses nicht notwendige Erweiterung dar.
Der Zertifizierungsprozess
Ein kurzer Überblick über den Zertifizierungsprozess digitaler Angebote.
Anerkennung des digitalen Konzepts
Hinweis: Auch wenn Sie sich noch in der Vorbereitungsphase befinden sollten, empfehlen wir Ihnen, einen Account im IT-System der Zentrale Prüfstelle Prävention anzulegen. Der strukturierte Prüfprozess unterstützt Sie Schritt für Schritt bei der Antragstellung mit ergänzenden Erläuterungen.
Zunächst muss ein digitales Konzept anerkannt werden.
Notwendige Dokumente
Damit Ihr Konzept geprüft werden kann, werden unter anderem folgende Unterlagen zwingend benötigt:
- Studie oder Studienprotokoll
- Trainingskonzept inkl. Beispielverlauf
- Teilnehmerunterlagen
- Verpflichtungserklärung bei weiterführenden Gesundheitsinformationen und optionalen Inhalten
- Bestätigung der Datenschutzkonformität
- Bestätigung der ISO-Normen
- Mustereinweisung individuelle Mindestunterstützung
- FAQ-Manual
Erläuterungen zu diesen und weiteren Dokumenten finden Sie direkt im IT-System während des Prüfprozesses.
Zertifizierung des digitalen Angebots
Auf Basis des anerkannten digitalen Konzeptes können Sie im Anschluss eines oder mehrere digitale Angebote zertifizieren lassen.
Auch wenn bei dem digitalen Angebot die Technologie die wesentlichen Funktionen erfüllt, ist eine Zertifizierung gemäß Leitfaden Prävention nur möglich, wenn eine Person für die individuelle Mindestunterstützung als Kontaktperson für fachliche Hinweise zur Verfügung steht. Deshalb muss diese Person die notwendigen Qualifikationen gemäß Leitfaden Prävention nachweisen. Weitere Informationen zur Anerkennung der Qualifikationen finden Sie hier.
Erst dann erfüllen Sie alle Voraussetzungen, damit Krankenkassen ihren Versicherten die Kosten für die Teilnahme (anteilig) erstatten können.
Information
Evaluation
Der gesundheitliche Nutzen digitaler Angebote muss belegt werden.
Falls Studienergebnisse zum Zeitpunkt der Anerkennung vorliegen und alle Anforderungen erfüllt sind, wird das digitale Konzept für drei Jahre anerkannt. Liegt der Nutzennachweis noch nicht vor, ist ein Studienprotokoll einzureichen. In dem Fall wird das digitale Konzept für ein Jahr vorläufig anerkannt.
Werden die Studienergebnisse spätestens nach Ablauf des Jahres nachgereicht, wird die Anerkennung auf insgesamt drei Jahre verlängert. Andernfalls endet die vorläufige Anerkennung automatisch und eine Kostenerstattung seitens der Krankenkassen ist nicht mehr möglich.
Mehr Informationen zum Nachweis des gesundheitlichen Nutzens können Sie insbesondere dem Dokument „Kriterien zur Zertifizierung digitaler Präventions- und Gesundheitsförderungsangebote“ entnehmen.
Häufige Fragen zu digitalen Angeboten
Sie haben noch Fragen zum Prüfprozess? In unseren FAQ finden Sie die wichtigsten Antworten.
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Wie werden ab 01.07.2021 IKT-Angebote (gemäß Kap. 5) von digitalen Präventions bzw. Gesundheitsförderungsangeboten (gemäß Kap. 7) unterschieden?
Die wesentlichen Unterscheidungsmerkmale von digitalen Präventions- bzw. Gesundheitsförderungsangeboten gemäß Kapitel 7 zu IKT-Angeboten sind: Flexibilisierung von Umfang und Dauer des Angebotes, die Möglichkeit zur Integration eines E-Coaches und die Zertifizierungsmöglichkeit von Apps als eigenständige Intervention.
Im Gegensatz zu den festen Vorgaben von in der Regel mind. 8 bis max. 12 Einheiten von jeweils 45 bis maximal 90 Minuten Dauer und einem wöchentlichen Rhythmus für Präventionsangebote nach Kapitel 5 gibt es für digitale Präventions- bzw. Gesundheitsförderungsangebote nach Kapitel 7 des Leitfadens Prävention keine klassischen Vorgaben für Umfang und Dauer. So kann z.B. der Zeitumfang von mindestens 45 Minuten pro Einheit unterschritten werden und die Länge der Einheiten kann variieren.
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Welcher Studientyp kann für den Nachweis des gesundheitlichen Nutzens anerkannt werden?
Für die Zertifizierung von digitalen Präventions- bzw. Gesundheitsförderungsangeboten gemäß Kap. 7 Leitfaden Prävention werden folgende Studientypen anerkannt:
- Vorher-Nachher-Vergleiche mit identischen Studienteilnehmenden (Längsschnitt)
- Beobachtende analytische Studien (z.B. Kohortenstudien)
- Experimentelle Interventionsstudien (z.B. nicht randomisierte oder randomisierte kontrollierte Studien (RCT))
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Welche Formate können durch die Zentrale Prüfstelle Prävention zugelassen werden?
Das digitale Präventions- bzw. Gesundheitsförderungsprogramm kann in Form von Internet-Interventionen, mobilen Anwendungen (Apps) und hybriden Trainingskonzepten angeboten werden. Weitere Informationen erhalten Sie im Leitfaden Prävention in der aktuell gültigen Fassung.
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Die Registrierung und alle weiteren Schritte erfolgen direkt auf der Plattform der Zentrale Prüfstelle Prävention.