Für Anbieterinnen und Anbieter
IKT-Angebote
IKT-Angebote sind informations- und kommunikationstechnologie-basierte Kurse gemäß Kapitel 5 Leitfaden Prävention.
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Präventionskurse können in Präsenz als auch online angeboten werden. Eine Variante der Online-Angebote sind IKT-Kurse. Die Kursleitung kommuniziert mit den Teilnehmenden elektronisch. Genauso wie Präsenzkurse sind IKT-Kurse in 8-12 Einheiten gegliedert, die jeweils 45-90 Minuten dauern. Alle für Präsenzkurse geltenden Kriterien müssen auch IKT-Kurse erfüllen.
Antragstellung IKT-Kurse
Zertifizierungsfähige IKT-Formate
Folgende IKT-Formate werden am häufigsten zertifiziert:
Onlinekurs
Angebot, das in Form eines didaktisch aufbereiteten Kurses programmiert ist. Teilnehmende absolvieren den Kurs eigenständig, terminungebunden und in ihrem eigenen Tempo. Die Kommunikation mit einer Kursleitung beschränkt sich in der Regel auf Verständnisfragen, die via Mail, Nachrichtenfunktion o. ä. beantwortet werden. Die Moduleinheiten bauen inhaltlich aufeinander auf und werden wöchentlich freigeschaltet, sobald das vorherige Modul abgeschlossen wurde.
Live-Onlineseminar
Bezeichnet ein von der Kursleitung live gestreamtes Seminar, das über das Internet abgehalten wird und interaktiv ausgelegt ist. Es ermöglicht in der Regel eine beidseitige Kommunikation zwischen Kursleitung und Teilnehmenden, sodass diese sich bei Vorhandensein eines Mikrofons mit der Kursleitung und/oder der Gruppe austauschen können. Die Moduleinheiten werden termingebunden zu einem festgelegten Start- und Endzeitpunkt und im wöchentlichen Rhythmus absolviert.
Besonderheiten bei der Zertifizierung
Bei der Zertifizierung von Onlinekursen bzw. Live-Onlineseminaren müssen folgende Besonderheiten berücksichtigt werden.
Kommunikationsquote
Onlinekurs
Die Kommunikationsquote bezieht jeglichen fachbasierten Kommunikationsaufwand seitens der Kursleitung gegenüber den Teilnehmenden ein. Die minimale Kommunikationsquote, die zu erfüllen ist, liegt bei 0,4 Stunden (24 Minuten) pro Teilnehmenden und muss von Anbieterinnen und Anbietern bestätigt werden.
Live-Onlineseminar
Aus den Konzeptangaben muss hervorgehen, dass ein Austausch während des Kurses (und darüber hinaus eine fachliche Betreuung) gewährleistet wird. Weitere Erläuterungen bzw. der Nachweis zu der Kommunikationsquote sind nicht erforderlich.
Ausschlusskriterien
Onlinekurs
Die Teilnehmenden sind über Ausschlusskriterien bzw. Kontraindikationen zu informieren. Anbieterinnen und Anbieter müssen technisch sicherstellen und für die Prüfstelle nachvollziehbar darlegen, wie sie über Kontraindikationen informieren und ggf. Personen mit Kontraindikationen die Teilnahme am Programm verwehrt wird.
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Anbieterinnen und Anbieter den Ausschluss von Personen mit Kontraindikationen gewährleisten können:
- Den Teilnehmenden werden die Ausschlusskriterien und Kontraindikationen, die zu einem Ausschluss von dem Angebot führen können, aufgezeigt. Anschließend müssen die Teilnehmenden aktiv bestätigen, dass keine dieser Kontraindikationen vorliegen. Ein Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) oder das Bestätigen der AGBs durch die Teilnehmenden, in denen die Ausschlusskriterien genannt sind, ist nicht ausreichend.
ODER
- Es erfolgt eine anonyme Erhebung der Gesundheitsdaten der Teilnehmenden, um Kontraindikationen zu identifizieren und die Teilnehmenden ggf. auszuschließen. Dabei ist zu beachten, dass Gesundheitsdaten nicht in Kombination mit identitätsbezogenen Daten gespeichert werden dürfen.
Hinweis: Die Versicherten können im Registrierungsprozess darauf hingewiesen werden, dass sie bei Vorliegen von Kontraindikationen (Ausschlusskriterien) bei Rücksprache mit ihrem behandelnden Arzt/Psychotherapeuten das Angebot ggf. dennoch in Anspruch nehmen können.
Live-Onlineseminar
Anbieterinnen und Anbieter sind verpflichtet zu bestätigen, dass sie in ihrem Angebot die Teilnehmenden über bestehende Kontraindikationen informieren und darauf hinweisen, dass bei Vorliegen von Kontraindikationen eine Teilnahme verwehrt wird. Weitere Erläuterungen sind im Rahmen der Zertifizierung nicht notwendig.
Hinweis: Die Versicherten können im Registrierungsprozess darauf hingewiesen werden, dass sie bei Vorliegen von Kontraindikationen (Ausschlusskriterien) bei Rücksprache mit ihrem behandelnden Arzt/Psychotherapeuten das Angebot ggf. dennoch in Anspruch nehmen können.
Absolvierung Folgemodule/-einheiten
Onlinekurs
Das Angebot ist modulartig und mit thematisch aufeinander aufbauenden Einheiten zu strukturieren.
Das Folgemodul wird erst nach erfolgreicher Beendigung des vorherigen Moduls, im wöchentlichen Rhythmus, freigeschaltet. Onlinekurse müssen so programmiert sein, dass alle Inhalte (inkl. Videos) vollständig durchgesehen werden müssen. Es ist nachvollziehbar darzustellen, wie dies sichergestellt wird.
Live-Onlineseminar
Da Onlineseminare aus wöchentlichen Lehreinheiten bestehen, sind im Regelfall keine Erläuterungen zu diesem Kriterium notwendig.
Lernstandserhebung/Erfolgskontrolle/ Feedback
Onlinekurs
Es hat eine Erfolgskontrolle mittels beispielsweise Wissensquiz/Fragebogen/Feedback zu Wochenaufgaben zu erfolgen, um sicherzustellen, dass Teilnehmende das vermittelte Wissen verinnerlicht haben. Erfolgskontrollen haben sich inhaltlich auf das vermittelte Wissen zu beziehen. Die Teilnehmenden erhalten Rückmeldungen zu den eingetragenen Inhalten der Protokollierungs- und Auswertungsfunktionen per E-Mail oder auf eine andere Weise, z. B. durch Einblenden von Grafiken, Erfolgskurven etc. Die Sicherstellung dieser Anforderungen ist zu erläutern.
Live-Onlineseminar
Aus dem Stundenverlaufsplan muss hervorgehen, dass eine Lernstandserhebung/Erfolgskontrolle erfolgt. Im Regelfall ist diese Angabe ausreichend.
Fachliche Betreuung
Onlinekurs
Die Teilnehmenden können Fragen zum Ablauf/Inhalt des Angebots stellen (E-Mail, Telefon etc.), die von der Kursleitung beantwortet werden. Die Beantwortung durch die Kursleitung erfolgt innerhalb von 48 Stunden.
Live-Onlineseminar
Da ein regelmäßiger Austausch zwischen Kursleitung und Teilnehmenden in den Live-Kurseinheiten erfolgt, entfällt die Verpflichtung, innerhalb von 48 Stunden auf technischem Wege Rückmeldung zu geben. Dennoch ist den Teilnehmenden ein Ansprechpartner und eine Kontaktmöglichkeit (z. B. Mailadresse) zu benennen.
Der Zertifizierungsprozess
Ein kurzer Überblick über den Zertifizierungsprozess von IKT-Angeboten.
Anerkennung des IKT-Konzepts
Zunächst muss ein IKT-Konzept anerkannt werden. Weitere Informationen zur Anerkennung von Konzepten finden Sie hier.
Notwendige Dokumente
Damit Ihr IKT-Konzept geprüft werden kann, werden unter anderem folgende Unterlagen zwingend benötigt:
- Stundenverlaufsplan
- Teilnehmerunterlagen
- Mustereinweisung
- Spezifische Kriterien Online-Angebote (IKT)
- Selbstverpflichtungserklärung
- Datenschutzerklärung
- Präsentationsunterlagen
Erläuterungen zu diesen und weiteren Dokumenten finden Sie direkt im IT-System während des Prüfprozesses.
Auf Basis des IKT-Konzeptes können Sie im Anschluss einen oder mehrere IKT-Kurse zertifizieren lassen. Jeder IKT-Kurs muss mit einer Kursleitung verknüpft werden, die die notwendigen Qualifikationen nachweisen kann. Weitere Informationen zur Anerkennung von Qualifikationen finden Sie hier. Erst dann erfüllen Sie alle Voraussetzungen, damit Krankenkassen ihren Versicherten die Kosten für die Teilnahme (anteilig) erstatten können.
Besondere Anforderungen bei der Zertifizierung von IKT-Kursen für Kinder und Jugendliche
Bei der Zertifizierung von IKT-Kursen für Kinder und Jugendliche sind zusätzliche Kriterien zu erfüllen.
Evaluation des IKT-Konzepts
Anders als im Präsenzbereich müssen IKT-Konzepte spätestens ein Jahr nach der Anerkennung evaluiert werden. Die Evaluation ist im IT-System der Zentrale Prüfstelle Prävention hochzuladen.
Das Erreichen folgender Ziele sollte durch die Evaluation nachgewiesen werden:
- Die Teilnehmenden wurden befähigt und motiviert, erworbenes Wissen und Fähigkeiten selbständig anzuwenden und in ihren Alltag zu integrieren.
- Der allgemeine Gesundheitszustand der Teilnehmenden hat sich verbessert.
- Der Kurs verfolgte eine klare Zielsetzung und hatte einen Schwerpunkt.
- Die Inhalte und Übungen waren verständlich formuliert und für Ungeübte geeignet.
Bei der Evaluation müssen mindestens 36 Fragebögen von Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmern ausgewertet werden.
Weitere Informationen zur Evaluation finden Sie in dem Dokument „Information zur Erstellung einer Evaluation von IKT-Angeboten“, welches in den Nutzerhilfen hinterlegt ist. Sie können es zudem für die Dokumentation der Evaluationsergebnisse nutzen.
Häufige Fragen zu IKT-Angeboten
Sie haben noch Fragen zum Prüfprozess? In unseren FAQ finden Sie die wichtigsten Antworten.
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Wie werden ab 01.07.2021 IKT-Angebote (gemäß Kap. 5) von digitalen Präventions bzw. Gesundheitsförderungsangeboten (gemäß Kap. 7) unterschieden?
Die wesentlichen Unterscheidungsmerkmale von digitalen Präventions- bzw. Gesundheitsförderungsangeboten gemäß Kapitel 7 zu IKT-Angeboten sind: Flexibilisierung von Umfang und Dauer des Angebotes, die Möglichkeit zur Integration eines E-Coaches und die Zertifizierungsmöglichkeit von Apps als eigenständige Intervention.
Im Gegensatz zu den festen Vorgaben von in der Regel mind. 8 bis max. 12 Einheiten von jeweils 45 bis maximal 90 Minuten Dauer und einem wöchentlichen Rhythmus für Präventionsangebote nach Kapitel 5 gibt es für digitale Präventions- bzw. Gesundheitsförderungsangebote nach Kapitel 7 des Leitfadens Prävention keine klassischen Vorgaben für Umfang und Dauer. So kann z.B. der Zeitumfang von mindestens 45 Minuten pro Einheit unterschritten werden und die Länge der Einheiten kann variieren.
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Wie kann ich die Anerkennung meines IKT-Konzeptes bzw. die Zertifizierung der IKT-Kurse nach einem Jahr verlängern?
Um nach der einjährigen Anerkennung Ihres IKT-Angebotes eine Verlängerung zu beantragen, muss eine Evaluation des Konzepts über das IT-System der Zentrale Prüfstelle Prävention eingereicht werden. Die zu verwendende Vorlage steht für Sie unter den „Nutzerhilfen“ nach dem Login in dem IT-System der Zentrale Prüfstelle Prävention zur Verfügung.
Die Zertifizierung von Kursen auf Basis des entsprechenden Konzeptes wird automatisch analog zur Anerkennungsfrist des Konzeptes verlängert, sofern das Konzept direkt anschließend verlängert wird. Wird das Konzept jedoch nicht direkt im Anschluss verlängert, erhält auch der Kurs auf Basis des Konzeptes zunächst den Status „abgelaufen“. Sobald die Anbieterin bzw. der Anbieter des Konzeptes die Anerkennung des Konzeptes verlängert hat, wird auch die Zertifizierungsdauer der Kurse auf Basis des Konzeptes verlängert. Die Zertifizierungsfrist des Kurses richtet sich dabei nach der Anerkennungsdauer des Konzeptes. Wird ein Konzept erneut anerkannt, kann auch die Rezertifizierung des Kurses beantragt werden. Die Zertifizierungsdauer des Kurses ist dann unabhängig von der des Konzeptes und erfolgt für drei Jahre.
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Wie unterscheiden sich die Prüfunterlagen eines IKT-Angebotes gemäß Kapitel 5 von den Prüfunterlagen eines digitalen Präventions- bzw. Gesundheitsförderungsangebotes gemäß Kapitel 7?
Im Vergleich zu IKT-Angeboten erfordern die digitalen Präventions- bzw. Gesundheitsförderungsangebote u.a. zusätzlich einen wissenschaftlichen Evidenznachweis (3-Punkt-Messung) sowie eine durchgeführte Datenschutzfolgenabschätzung (DSFA). Eine detaillierte Auflistung weiterer Nachweise ist im Bereich der Nutzerhilfen in unserem IT-System sowie im Leitfaden Prävention und im Dokument Kriterien zur Zertifizierung von Präventions- bzw. Gesundheitsförderungsangeboten auf der Seite des GKV-Spitzenverbandes zu finden.
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Welche Dateien müssen im Rahmen der Anerkennung von IKT-Konzepten zur Verfügung gestellt werden?
Mustereinweisung
Die Mustereinweisung stellt, wie bei Standardkonzepten auch, die Einweisung in das Programm dar, die als Grundlage für die nachfolgenden Kursprüfungen genutzt wird. Jede Kursleitung, die einen Kurs auf Basis des IKT-Konzeptes durchführen möchte, benötigt eine Einweisung in das Angebot.Spezifische Kriterien Online-Angebote (IKT)
Neben der Erfüllung der allgemeinen Kriterien sind bei der Erstellung eines IKT-Angebotes die Besonderheiten darzustellen (siehe dazu insbesondere FAQ „Welche spezifischen Kriterien müssen Onlinekurse und Onlineseminare erfüllen?“).Erklärung zur Einhaltung des Datenschutzes
Die beteiligten Krankenkassen legen einen besonderen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten. Die Einhaltung der höchsten datenschutzrechtlichen Bestimmungen nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG neu) und dem Telemediengesetz (TMG) im Zusammenhang mit IKT-Angeboten nach § 20 SGB V ist mit einer Unterschrift auf einer Erklärung zur Einhaltung des Datenschutzes zu bestätigen, die Ihnen als Vorlage unter den „Nutzerhilfen“ im IT-System der Zentrale Prüfstelle Prävention zur Verfügung steht.Verpflichtungserklärung zur Evaluation
Die vom Leitfaden Prävention geforderte Evaluation ist in Form einer Wirkungsevaluation verpflichtender Teil der Prüfung. Innerhalb des einjährigen Anerkennungszeitraumes muss von Ihnen eine Begleitevaluation Ihres Konzeptes durchgeführt und anschließend vorgelegt werden, um eine Verlängerung der Anerkennung für Ihr IKT-Angebot zu erhalten. Teil der Prüfung ist daher das Einreichen einer unterschriebenen Selbstverpflichtungserklärung. Mit dem Einreichen dieser Selbstverpflichtungserklärung verpflichten Sie sich als Anbieterin bzw. Anbieter, die Ergebnisse einer Evaluation nach Ablauf der einjährigen Anerkennung zur Verlängerung der Anerkennung auf insgesamt drei Jahre vorzulegen. Die zu verwendende Vorlage steht für Sie unter den „Nutzerhilfen“ nach dem Login in dem IT-System der Zentrale Prüfstelle Prävention zur Verfügung.Verpflichtungserklärung bei weiterführenden Gesundheitsinformationen und optionalen Inhalten
Innerhalb von IKT-Angeboten sind Angaben zu weiterführenden Gesundheitsinformationen verpflichtend. Es können auch optionale Inhalte ergänzend zum Präventionskurs angeboten werden. Diese können z.B. in Form von Verlinkungen oder Literaturempfehlungen vorhanden sein. Es ist es notwendig, dass Sie bei Einreichung eines IKT-Angebotes eine Verpflichtungserklärung für weiterführende Gesundheitsinformationen und optionale Inhalte abgeben. Diese muss datiert und unterschrieben bei Einleitung der Kursprüfung hochgeladen werden. Weitere Informationen zu den Anforderungen im Umgang mit weiterführenden Gesundheitsinformationen und optionalen Inhalten finden Sie in den „Nutzerhilfen“ im IT-System der Zentrale Prüfstelle Prävention. Bitte laden Sie die Verpflichtungserklärung zu den weiterführenden Gesundheitsinformationen und optionalen Inhalten unter dem Upload-Feld „Selbstverpflichtungserklärung“ zusammen mit der „Verpflichtungserklärung zur Evaluation“ hoch.Präsentationsunterlagen
Bei Live-Onlineseminaren muss kein Testzugang vorgelegt werden. Sofern jedoch Präsentationen im Rahmen der jeweiligen Onlineseminareinheiten zur Anwendung kommen, sind diese bei der Anerkennung ebenfalls einzureichen.
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Die Registrierung und alle weiteren Schritte erfolgen direkt auf der Plattform der Zentrale Prüfstelle Prävention.