Für Anbieterinnen und Anbieter
Konzept einreichen
Sie möchten ein Kurskonzept anerkennen lassen oder anderen Anbieterinnen und Anbietern zur Verfügung stellen? Hier erfahren Sie, wie der Prozess funktioniert und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Inhalte dieser Seite
Ein standardisiertes Konzept bildet die Grundlage für die Zertifizierung von Präventionskursen. Sie entscheiden, ob Ihr anerkanntes Konzept öffentlich zugänglich, nur bestimmten Anbieterinnen und Anbietern vorbehalten oder privat bleiben soll.
Unsere Prüfung erfolgt nach dem aktuellen Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes. Ein weiteres relevantes Dokument ist „Kriterien zur Zertifizierung von Kursangeboten in der individuellen verhaltensbezogenen Prävention“.
Die Anerkennung der Konzepte erfolgt für 3 Jahre.
Der Prozess
So funktioniert der Prozess
Schritt für Schritt zur Anerkennung: Erfahren Sie, wie Sie Konzepte zur Prüfung einleiten und anerkennen lassen können.
1
Informieren
Erfahren Sie, wie Sie Konzepte zur Prüfung einreichen und anerkennen lassen und welche Anforderungen erfüllt sein müssen.
2
Unterlagen vorbereiten
Stellen Sie alle nötigen Unterlagen zusammen, um den Zertifizierungsprozess reibungslos zu starten.
3
Registrierung
Melden Sie sich im Portal an und reichen Sie Ihre Unterlagen digital ein.
4
Prüfung
Ihr eingereichtes Konzept wird geprüft.
5
Ergebnis erhalten
Sie erhalten eine Prüfungsrückmeldung und bei einer Anerkennung können Sie Kurse auf Basis des Konzeptes zur Prüfung einstellen.
Handlungsfelder
Das Prüfsiegel wird in den vier Handlungsfeldern vergeben:
- Bewegungsgewohnheiten
- Ernährung
- Stress- und Ressourcenmanagement
- Suchtmittelkonsum
Arten von Konzepten
Der Leitfaden Prävention ermöglicht nicht nur die Zertifizierung von Präsenzkursen, sondern auch von Angeboten, die Versicherte über das Internet absolvieren können. Diese Angebote werden unter dem Oberbegriff „Online-Angebote“ zusammengefasst. Die Prüfprozesse für die Anerkennung von Präsenzkonzepten, IKT-Konzepten und digitalen Konzepten weichen voneinander ab, weil jeweils unterschiedliche Kriterien zu erfüllen sind.
Präsenzkonzepte
Grundlage für die Zertifizierung von Präsenzkursen.
Notwendige Unterlagen
Damit Ihr Präsenzkonzept geprüft werden kann, benötigen wir folgende Unterlagen:
- Stundenverlaufspläne – Detaillierte Darstellung jeder Kurseinheit mit zeitlichen und inhaltlichen Schwerpunkten.
- Teilnehmerunterlagen – Handouts für Teilnehmende zur eigenständigen Anwendung des Gelernten.
- Mustereinweisung – Dient als Vorlage für die Einweisung in das Programm, über die die Kursleitung verfügen muss, wenn sie in einem Kurs auf Basis des Konzeptes eingesetzt wird.
Online-Angebote
Online-Angebote können nach Kapitel 5 als IKT-Kurs oder nach Kapitel 7 als digitales Angebot zertifiziert werden. Folgende Formate sind jeweils gemäß Leitfaden Prävention zertifizierungsfähig:
Formate für IKT-Kurse
- Onlineseminar
- Onlinekurs
- Telefoncoaching
- Blended Learning
- Fernkurs
- Gesundgheitscoaching für Gruppen
- Game based learning/serious games/e-learning
Formate für Digitale Angebote
- Internet-Intervention
- Mobile Anwendung
- Hybrides Trainingskonzept
- Blended Learning
Status und Fristen in der Prüfung von Konzepten
Sowohl Präsenzkonzepte als auch IKT-Angebote gemäß Kapitel 5 und digitale Angebote gemäß Kapitel 7 des Leitfadens Prävention unterliegen bestimmten Prüfstatus und Fristen.
Wenn Ihr Konzept den Status „Zur Prüfung eingeleitet“ erhält, erfolgt die Prüfung in der Regel innerhalb von 15 Arbeitstagen. Sobald alle erforderlichen Dokumente vorliegen, beginnt die inhaltliche und formale Überprüfung durch die Zentrale Prüfstelle Prävention.
Sollten Ihre Unterlagen unvollständig sein, werden Sie darüber informiert. In diesem Fall haben Sie 15 Kalendertage Zeit, die fehlenden Unterlagen nachzureichen. Erst nach vollständiger Einreichung aller erforderlichen Dokumente kann die Prüfung fortgesetzt werden.
Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie das Prüfergebnis per E-Mail sowie als Benachrichtigung im System. Dabei wird Ihnen mitgeteilt, ob Ihr Konzept anerkannt wurde oder ob weitere Anpassungen erforderlich sind.
Häufige Fragen zum Einreichen von Konzepten
Sie haben noch Fragen zum Prüfprozess? In unseren FAQ finden Sie die wichtigsten Antworten.
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Welche Unterlagen sind zur Konzeptprüfung einzureichen?
Sie haben Sie die Möglichkeit, ein Präsenzkonzept, ein IKT-Konzept oder ein Digitales Konzept einzureichen:
- Alle Unterlagen zum Präsenzkonzept finden Sie hier.
- Alle Unterlagen zum IKT-Konzept finden Sie hier.
- Alle Unterlagen zum Digitalen Konzept finden Sie hier.
Die Konzeptdetails (Angaben zum Konzept, Zielgruppe, Handlungsfelder) tragen Sie jeweils direkt in die Datenmaske der Konzeptprüfung ein.
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Welche Informationen muss eine Mustereinweisung in das Programm enthalten?
Folgende Angaben müssen auf der Mustereinweisungen enthalten sein:
- Titel des Konzeptes in das eingewiesen wurde
- Name und Vorname der Kursleitung
- Name mit Adresse oder Logo des Konzeptentwicklers
- Bestätigung über die Einweisung, aus der das Einweisungsformat eindeutig hervorgeht (Präsenz, Live-Online oder Hybrid), z.B.
- Ist in Präsenz / Live-Online / Hybrid in das Konzept eingewiesen worden
- Ist in Präsenz / Live-Online / Hybrid geschult
- Einführung hat in Präsenz / Live-Online / Hybrid stattgefunden
- Erfolgreich an der Ausbildung in Präsenz / Live-Online / Hybrid teilgenommen
- Die Schulung fand im Institut XY statt
- Vor-Ort-Schulung
- Datum der Einweisung – das Ausstellungsdatum allein ist nicht ausreichend
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Wann kann ein Kurs auf Basis eines öffentlichen Konzeptes genutzt werden und welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Ein Kursanbieter kann ein öffentliches Konzept nutzen, wenn die Kursleitung eine gültige Einweisung in das Programm (Konzept) vorweisen kann. Für die Prüfung eines Präventionskurses, der auf Basis eines öffentlichen Konzepts durchgeführt werden soll, werden folgende Voraussetzungen für die Kursprüfung benötigt:
- Kursleitung, die über die notwendigen Kompetenzen für das entsprechende Handlungsfeld und Verfahren des Konzeptes verfügt
- gültige Einweisung in das Programm
Hinweis:
Die Qualifikations- und Verfahrensprüfung für die Kursleitung erfolgt in einem separaten Prüfverfahren
Registrieren Sie sich jetzt
Die Registrierung und alle weiteren Schritte erfolgen direkt auf der Plattform der Zentrale Prüfstelle Prävention.