Für Anbieterinnen und Anbieter

Konzept einreichen

Sie möchten ein Kurskonzept anerkennen lassen oder anderen Anbieterinnen und Anbietern zur Verfügung stellen? Hier erfahren Sie, wie der Prozess funktioniert und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Ein standardisiertes Konzept bildet die Grundlage für die Zertifizierung von Präventionskursen. Sie entscheiden, ob Ihr anerkanntes Konzept öffentlich zugänglich, nur bestimmten Anbieterinnen und Anbietern vorbehalten oder privat bleiben soll.

Unsere Prüfung erfolgt nach dem aktuellen Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes. Ein weiteres relevantes Dokument ist „Kriterien zur Zertifizierung von Kursangeboten in der individuellen verhaltensbezogenen Prävention“.

Die Anerkennung der Konzepte erfolgt für 3 Jahre.

Der Prozess

So funktioniert der Prozess

Schritt für Schritt zur Anerkennung: Erfahren Sie, wie Sie Konzepte zur Prüfung einleiten und anerkennen lassen können.

Informieren

Erfahren Sie, wie Sie Konzepte zur Prüfung einreichen und anerkennen lassen und welche Anforderungen erfüllt sein müssen.

Unterlagen vorbereiten

Stellen Sie alle nötigen Unterlagen zusammen, um den Zertifizierungsprozess reibungslos zu starten.

Registrierung

Melden Sie sich im Portal an und reichen Sie Ihre Unterlagen digital ein.

Prüfung

Ihr eingereichtes Konzept wird geprüft.

Ergebnis erhalten

Sie erhalten eine Prüfungsrückmeldung und bei einer Anerkennung können Sie Kurse auf Basis des Konzeptes zur Prüfung einstellen.

Handlungsfelder

Das Prüfsiegel wird in den vier Handlungsfeldern vergeben:

  1. Bewegungsgewohnheiten
  2. Ernährung
  3. Stress- und Ressourcenmanagement
  4. Suchtmittelkonsum

Arten von Konzepten

Der Leitfaden Prävention ermöglicht nicht nur die Zertifizierung von Präsenzkursen, sondern auch von Angeboten, die Versicherte über das Internet absolvieren können. Diese Angebote werden unter dem Oberbegriff „Online-Angebote“ zusammengefasst. Die Prüfprozesse für die Anerkennung von Präsenzkonzepten, IKT-Konzepten und digitalen Konzepten weichen voneinander ab, weil jeweils unterschiedliche Kriterien zu erfüllen sind.

Präsenzkonzepte

Grundlage für die Zertifizierung von Präsenzkursen.

Notwendige Unterlagen

Damit Ihr Präsenzkonzept geprüft werden kann, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • StundenverlaufspläneDetaillierte Darstellung jeder Kurseinheit mit zeitlichen und inhaltlichen Schwerpunkten.
  • TeilnehmerunterlagenHandouts für Teilnehmende zur eigenständigen Anwendung des Gelernten.
  • Mustereinweisung – Dient als Vorlage für die Einweisung in das Programm, über die die Kursleitung verfügen muss, wenn sie in einem Kurs auf Basis des Konzeptes eingesetzt wird.

Online-Angebote

Online-Angebote können nach Kapitel 5 als IKT-Kurs oder nach Kapitel 7 als digitales Angebot zertifiziert werden. Folgende Formate sind jeweils gemäß Leitfaden Prävention zertifizierungsfähig:

Formate für IKT-Kurse

  • Onlineseminar
  • Onlinekurs
  • Telefoncoaching
  • Blended Learning
  • Fernkurs
  • Gesundgheitscoaching für Gruppen
  • Game based learning/serious games/e-learning

Formate für Digitale Angebote

  • Internet-Intervention
  • Mobile Anwendung
  • Hybrides Trainingskonzept
  • Blended Learning

Status und Fristen in der Prüfung von Konzepten

Sowohl Präsenzkonzepte als auch IKT-Angebote gemäß Kapitel 5 und digitale Angebote gemäß Kapitel 7 des Leitfadens Prävention unterliegen bestimmten Prüfstatus und Fristen.

Wenn Ihr Konzept den Status „Zur Prüfung eingeleitet“ erhält, erfolgt die Prüfung in der Regel innerhalb von 15 Arbeitstagen. Sobald alle erforderlichen Dokumente vorliegen, beginnt die inhaltliche und formale Überprüfung durch die Zentrale Prüfstelle Prävention.

Sollten Ihre Unterlagen unvollständig sein, werden Sie darüber informiert. In diesem Fall haben Sie 15 Kalendertage Zeit, die fehlenden Unterlagen nachzureichen. Erst nach vollständiger Einreichung aller erforderlichen Dokumente kann die Prüfung fortgesetzt werden.

Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie das Prüfergebnis per E-Mail sowie als Benachrichtigung im System. Dabei wird Ihnen mitgeteilt, ob Ihr Konzept anerkannt wurde oder ob weitere Anpassungen erforderlich sind.

Häufige Fragen zum Einreichen von Konzepten

Sie haben noch Fragen zum Prüfprozess? In unseren FAQ finden Sie die wichtigsten Antworten.

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