Für Anbieterinnen und Anbieter
Präventionsangebot zertifizieren lassen
Die Zentrale Prüfstelle Prävention prüft und zertifiziert Ihren Kurs kostenfrei und innerhalb von 10 Arbeitstagen. Einfach anmelden, Kurs hochladen, fertig!
Die Prüfung erfolgt nur einmal zentral für alle Krankenkassen. Wenn Sie eine qualifizierte Kursleitung einsetzen und Ihr Kurs alle Prüfkriterien erfüllt, erhalten Sie das Prüfsiegel.
Sie erreichen über 74 Millionen Versicherte. Ihr Kurs erscheint in der zentralen Datenbank und auf den Internetseiten der Krankenkassen. Versicherte erfahren sofort, dass die Krankenkassen die Kosten für Ihre Präventionskurse anteilig oder vollständig übernehmen.
Unsere Prüfung erfolgt nach dem aktuellen Leitfaden Prävention des GKV-Spitzenverbandes. Ein weiters relevantes Dokument ist „Kriterien zur Zertifizierung von Kursangeboten in der individuellen verhaltensbezogenen Prävention“.
Die Zertifizierung der Kurse erfolgt für 3 Jahre.
Das Rollenmodell von Anbieterinnen und Anbietern und Kursleitungen
Der Prozess
So funktioniert der Prozess
Schritt für Schritt zur Zertifizierung: Erfahren Sie, wie Sie Angebote zur Prüfung einleiten und zertifizieren lassen.
1
Informieren
Erfahren Sie, wie Sie Präventionsangebote zur Prüfung einreichen und zertifizieren lassen und welche Anforderungen erfüllt sein müssen.
2
Unterlagen vorbereiten
Stellen Sie alle nötigen Unterlagen zusammen, um den Zertifizierungsprozess reibungslos zu starten.
3
Registrierung
Melden Sie sich im Portal an, verbinden Sie sich mit der Kursleitung, die Sie im Kurs einsetzen möchten und reichen Sie Ihre Unterlagen digital ein.
4
Prüfung
Ihr eingereichter Kurs wird geprüft.
5
Ergebnis erhalten
Sie erhalten eine Prüfungsrückmeldung und können bei erfolgreicher Zertifizierung sofort starten.
Handlungsfelder
Das Prüfsiegel wird in den vier Handlungsfeldern vergeben:
- Bewegungsgewohnheiten
- Ernährung
- Stress- und Ressourcenmanagement
- Suchtmittelkonsum
Die Handlungsfelder sind im Leitfaden Prävention festgelegt und jeweils in zwei Präventionsprinzipien untergliedert. Jedes zertifizierte Angebot ist einem dieser Handlungsfelder bzw. Präventionsprinzipien zugeordnet. Handlungsfeldübergreifende Angebote sind grundsätzlich möglich.
Status und Fristen in der Prüfung von Kursen
Sowohl individuelle Kurse als auch Kurse auf Basis von Konzepten unterliegen bestimmten Prüfstatus und Fristen.
Wenn Ihr Kurs den Status „Zur Prüfung eingeleitet“ erhält, erfolgt die Prüfung in der Regel innerhalb von 10 Arbeitstagen. Sobald alle erforderlichen Dokumente vorliegen, beginnt die inhaltliche und formale Überprüfung durch die Zentrale Prüfstelle Prävention.
Sollten Ihre Unterlagen unvollständig sein, werden Sie darüber informiert. In diesem Fall haben Sie 10 Kalendertage Zeit, die fehlenden Unterlagen nachzureichen. Erst nach vollständiger Einreichung aller erforderlichen Unterlagen und Angaben kann die Prüfung fortgesetzt werden.
Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie das Prüfergebnis per E-Mail sowie als Benachrichtigung im System. Dabei wird Ihnen mitgeteilt, ob Ihr Kurs zertifiziert wurde oder ob weitere Anpassungen erforderlich sind.
Verwaltung und Aktualisierung zertifizierter Kurse
Nach der Zertifizierung ist das Zertifikat verfügbar und kann heruntergeladen werden. Außerdem kann die Teilnahmebescheinigung heruntergeladen und den Teilnehmenden nach Kursabschluss zur Verfügung gestellt werden.
Es ist wichtig, dass Sie Ihre Kursdetails regelmäßig aktualisieren. Dazu gehört die Pflege von Preisen, Veranstaltungsorten und Terminen, die stets auf dem neuesten Stand gehalten werden sollten.
Registrierung als Anbieterinnen oder Anbieter
Während des Registrierungsprozesses sind verschiedene Angaben erforderlich. Dazu zählen eine Ansprechperson, die als erste Kontaktperson fungiert, sowie mindestens eine Administratorin oder ein Administrator mit vollständigem Zugriff auf das Konto und dessen Verwaltung.
Nach erfolgreicher Registrierung können Sie im Portal Verbindungen zu den Kursleitungen herstellen, um diese den Kursen zuzuweisen. Die Kursleitungen müssen der Verbindung aktiv zustimmen. Optional haben Sie die Möglichkeit, die Verwaltung für Ihre Kursleitungen zu übernehmen. Diese Anfrage wird direkt im Portal gestellt und bedarf der Zustimmung der jeweiligen Kursleitung.
Wichtige Zusatzinformation
Qualifikationsprüfung der Kursleitung
Bitte beachten Sie: Die Prüfung der Kursleitung erfolgt getrennt von der inhaltlichen Kursprüfung. Das bedeutet: Die Kursleitung muss vorab ihre Qualifikationen einreichen und anerkennen lassen.
Eine Einbindung in Kurse ist erst nach Anerkennung der Qualifikationen möglich.
Häufige Fragen zur Zertifizierung von Präventionsangeboten
Sie haben noch Fragen zum Prüfprozess? In unseren FAQ finden Sie die wichtigsten Antworten.
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Wo wird die Einweisung in das Programm hochgeladen, wenn ein Kurs auf Basis eines Konzeptes durchgeführt werden soll?
Ist von Seiten des Anbieters ein Kurs auf Basis eines Konzeptes zur Prüfung erstellt worden, wird an die hierfür eingetragene Kursleitung eine Nachricht verschickt mit der Aufforderung für dieses Konzept eine „Einweisung in das Programm“ innerhalb des Accounts der Kursleitung einzureichen. Erst wenn dieses Dokument eingereicht wurde, kann die auf Seiten des Anbieters begonnene Eintragung der Informationen innerhalb des Kurses abgeschlossen und der Kurs zur Prüfung eingereicht werden.
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Wie und in welcher Form werden die eingetragenen Kurse veröffentlicht und wer kann diese einsehen?
Wird von Ihnen innerhalb der Datenbank ein neuer Kurs erstellt, ist automatisch voreingestellt, dass dieser nach der Zertifizierung im Portfolio der Krankenkassen veröffentlicht wird. Dies bedeutet, dass der Kurs auf den Webseiten der Krankenkassen für die Versicherten gefunden und angezeigt werden kann. Die Versicherten bekommen hier u. a. Folgendes angezeigt: Kurstitel, die Beschreibung des Kurses, die Kursgebühr, den Eigenanteil, den Themenbereich des Kurses, den Namen der Kursleitung, den Umfang und Dauer des Kurses, die Zielgruppe, die Informationen zur Barrierefreiheit, die Kurstermine und Veranstaltungsorte, sowie die Kontaktdaten des Kursanbieters.
Die Mitarbeitenden der beteiligten Krankenkassen haben wiederum Zugriff auf die Datenbank der Zentrale Prüfstelle Prävention und können den Versicherten aufgrund verschiedenster Suchkriterien die passenden Angebote heraussuchen.Möchten Sie die Veröffentlichung rückgängig machen, können Sie dies entweder direkt bei der Erstellung des Kurses (Regler verschieben) vornehmen oder Sie rufen zu einem späteren Zeitpunkt den entsprechenden Kurs im Menüpunkt „Meine Kurse“ auf, wählen den zertifizierten Kurs aus und klicken rechts auf den Punkt „Kurs ansehen“. Anschließend wählen Sie über den Punkt „weitere Aktionen“ aus, dass der Kurs im Portfolio der Krankenkassen nicht mehr veröffentlicht werden soll („Nicht im Portfolio veröffentlichen“).
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Welche Kurse können in die Datenbank der Zentrale Prüfstelle Prävention eingetragen werden?
Die Prüfung beschränkt sich ausschließlich auf den Bereich der Individualprävention in den Handlungsfeldern Bewegungsgewohnheiten, Ernährung, Stress- und Ressourcenmanagement und Suchtmittelkonsum. Für Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung und Maßnahmen, die in den regulären Betrieb und die Organisation von Einrichtungen oder Institutionen der Lebenswelten im Sinne von § 20a Abs. 1 Satz 1 SGB V integriert sind und sich somit an Versicherte in Lebenswelten richten, stellen keine Maßnahmen der Individualprävention dar. Hierfür sind die einzelnen Krankenkassen und ihre Verbände zuständig.
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Muss ein zertifizierter Kurs, der bei einem anderen Kursanbieter angeboten wird, erneut zur Prüfung eingereicht werden?
Ja. Die Zertifizierung eines Präventionskurses erfolgt immer in eindeutiger Verbindung von Kursanbieter, Kursleitung und Kurskonzept. D. h., bietet eine Kursleitung einen zertifizierten Kurs bei einem anderen Kursanbieter an, ist für diesen Kurs ebenfalls eine Prüfung einzuleiten, da neben der Qualifikation der Kursleitung auch die Prozessqualität, wie z. B. Gruppengröße, Zielgruppenhomogenität, Umfang/Frequenz, Räumlichkeiten sowie die Konzept- und Planungsqualität wie das Trainermanual prüfungsrelevant sind.
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Ist für eine Prüfung der Eintrag in die Datenbank der Zentrale Prüfstelle Prävention erforderlich?
Ja. Sowohl die zentrale Prüfung Ihrer Kurse und Kompetenzen als auch die Anerkennung durch die teilnehmenden Krankenkassen erfordert unbedingt den Eintrag inkl. des Hochladens der notwendigen Unterlagen sowie der Einleitung der Prüfung über unser Portal. Dabei sind Sie als Kursanbieter für die Aktualität Ihrer Angaben in der Datenbank der Zentrale Prüfstelle Prävention selbst verantwortlich.
Registrieren Sie sich jetzt
Die Registrierung und alle weiteren Schritte erfolgen direkt auf der Plattform der Zentrale Prüfstelle Prävention.