Für Anbieterinnen und Anbieter

IKT-Angebote

IKT-Angebote sind informations- und kommunikationstechnologie-basierte Kurse gemäß Kapitel 5 Leitfaden Prävention.

Präventionskurse können in Präsenz als auch online angeboten werden. Eine Variante der Online-Angebote sind IKT-Kurse. Die Kursleitung kommuniziert mit den Teilnehmenden elektronisch. Genauso wie Präsenzkurse sind IKT-Kurse in 8-12 Einheiten gegliedert, die jeweils 45-90 Minuten dauern. Alle für Präsenzkurse geltenden Kriterien müssen auch IKT-Kurse erfüllen.

Antragstellung IKT-Kurse

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Erklärvideo: Antragstellung IKT-Kurse

Zertifizierungsfähige IKT-Formate

Folgende IKT-Formate werden am häufigsten zertifiziert:

Onlinekurs

Angebot, das in Form eines didaktisch aufbereiteten Kurses programmiert ist. Teilnehmende absolvieren den Kurs eigenständig, terminungebunden und in ihrem eigenen Tempo. Die Kommunikation mit einer Kursleitung beschränkt sich in der Regel auf Verständnisfragen, die via Mail, Nachrichtenfunktion o. ä. beantwortet werden. Die Moduleinheiten bauen inhaltlich aufeinander auf und werden wöchentlich freigeschaltet, sobald das vorherige Modul abgeschlossen wurde.

Live-Onlineseminar

Bezeichnet ein von der Kursleitung live gestreamtes Seminar, das über das Internet abgehalten wird und interaktiv ausgelegt ist. Es ermöglicht in der Regel eine beidseitige Kommunikation zwischen Kursleitung und Teilnehmenden, sodass diese sich bei Vorhandensein eines Mikrofons mit der Kursleitung und/oder der Gruppe austauschen können. Die Moduleinheiten werden termingebunden zu einem festgelegten Start- und Endzeitpunkt und im wöchentlichen Rhythmus absolviert.

Besonderheiten bei der Zertifizierung

Bei der Zertifizierung von Onlinekursen bzw. Live-Onlineseminaren müssen folgende Besonderheiten berücksichtigt werden.

Kommunikationsquote

Onlinekurs

Die Kommunikationsquote bezieht jeglichen fachbasierten Kommunikationsaufwand seitens der Kursleitung gegenüber den Teilnehmenden ein. Die minimale Kommunikationsquote, die zu erfüllen ist, liegt bei 0,4 Stunden (24 Minuten) pro Teilnehmenden und muss von Anbieterinnen und Anbietern bestätigt werden.

Live-Onlineseminar

Aus den Konzeptangaben muss hervorgehen, dass ein Austausch während des Kurses (und darüber hinaus eine fachliche Betreuung) gewährleistet wird. Weitere Erläuterungen bzw. der Nachweis zu der Kommunikationsquote sind nicht erforderlich.

Ausschlusskriterien

Onlinekurs

Die Teilnehmenden sind über Ausschlusskriterien bzw. Kontraindikationen zu informieren. Anbieterinnen und Anbieter müssen technisch sicherstellen und für die Prüfstelle nachvollziehbar darlegen, wie sie über Kontraindikationen informieren und ggf. Personen mit Kontraindikationen die Teilnahme am Programm verwehrt wird.

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Anbieterinnen und Anbieter den Ausschluss von Personen mit Kontraindikationen gewährleisten können:

  1. Den Teilnehmenden werden die Ausschlusskriterien und Kontraindikationen, die zu einem Ausschluss von dem Angebot führen können, aufgezeigt. Anschließend müssen die Teilnehmenden aktiv bestätigen, dass keine dieser Kontraindikationen vorliegen. Ein Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) oder das Bestätigen der AGBs durch die Teilnehmenden, in denen die Ausschlusskriterien genannt sind, ist nicht ausreichend.

ODER

  1. Es erfolgt eine anonyme Erhebung der Gesundheitsdaten der Teilnehmenden, um Kontraindikationen zu identifizieren und die Teilnehmenden ggf. auszuschließen. Dabei ist zu beachten, dass Gesundheitsdaten nicht in Kombination mit identitätsbezogenen Daten gespeichert werden dürfen.

Hinweis: Die Versicherten können im Registrierungsprozess darauf hingewiesen werden, dass sie bei Vorliegen von Kontraindikationen (Ausschlusskriterien) bei Rücksprache mit ihrem behandelnden Arzt/Psychotherapeuten das Angebot ggf. dennoch in Anspruch nehmen können.

Live-Onlineseminar

Anbieterinnen und Anbieter sind verpflichtet zu bestätigen, dass sie in ihrem Angebot die Teilnehmenden über bestehende Kontraindikationen informieren und darauf hinweisen, dass bei Vorliegen von Kontraindikationen eine Teilnahme verwehrt wird. Weitere Erläuterungen sind im Rahmen der Zertifizierung nicht notwendig.

Hinweis: Die Versicherten können im Registrierungsprozess darauf hingewiesen werden, dass sie bei Vorliegen von Kontraindikationen (Ausschlusskriterien) bei Rücksprache mit ihrem behandelnden Arzt/Psychotherapeuten das Angebot ggf. dennoch in Anspruch nehmen können.

Absolvierung Folgemodule/-einheiten

Onlinekurs

Das Angebot ist modulartig und mit thematisch aufeinander aufbauenden Einheiten zu strukturieren.
Das Folgemodul wird erst nach erfolgreicher Beendigung des vorherigen Moduls, im wöchentlichen Rhythmus, freigeschaltet. Onlinekurse müssen so programmiert sein, dass alle Inhalte (inkl. Videos) vollständig durchgesehen werden müssen. Es ist nachvollziehbar darzustellen, wie dies sichergestellt wird.

Live-Onlineseminar

Da Onlineseminare aus wöchentlichen Lehreinheiten bestehen, sind im Regelfall keine Erläuterungen zu diesem Kriterium notwendig.

Lernstandserhebung/Erfolgskontrolle/ Feedback

Onlinekurs

Es hat eine Erfolgskontrolle mittels beispielsweise Wissensquiz/Fragebogen/Feedback zu Wochenaufgaben zu erfolgen, um sicherzustellen, dass Teilnehmende das vermittelte Wissen verinnerlicht haben. Erfolgskontrollen haben sich inhaltlich auf das vermittelte Wissen zu beziehen. Die Teilnehmenden erhalten Rückmeldungen zu den eingetragenen Inhalten der Protokollierungs- und Auswertungsfunktionen per E-Mail oder auf eine andere Weise, z. B. durch Einblenden von Grafiken, Erfolgskurven etc. Die Sicherstellung dieser Anforderungen ist zu erläutern.

Live-Onlineseminar

Aus dem Stundenverlaufsplan muss hervorgehen, dass eine Lernstandserhebung/Erfolgskontrolle erfolgt. Im Regelfall ist diese Angabe ausreichend.

Fachliche Betreuung

Onlinekurs

Die Teilnehmenden können Fragen zum Ablauf/Inhalt des Angebots stellen (E-Mail, Telefon etc.), die von der Kursleitung beantwortet werden. Die Beantwortung durch die Kursleitung erfolgt innerhalb von 48 Stunden.

Live-Onlineseminar

Da ein regelmäßiger Austausch zwischen Kursleitung und Teilnehmenden in den Live-Kurseinheiten erfolgt, entfällt die Verpflichtung, innerhalb von 48 Stunden auf technischem Wege Rückmeldung zu geben. Dennoch ist den Teilnehmenden ein Ansprechpartner und eine Kontaktmöglichkeit (z. B. Mailadresse) zu benennen.

Der Zertifizierungsprozess

Ein kurzer Überblick über den Zertifizierungsprozess von IKT-Angeboten.

Anerkennung des IKT-Konzepts

Zunächst muss ein IKT-Konzept anerkannt werden. Weitere Informationen zur Anerkennung von Konzepten finden Sie hier.

Notwendige Dokumente

Damit Ihr IKT-Konzept geprüft werden kann, werden unter anderem folgende Unterlagen zwingend benötigt:

  • Stundenverlaufsplan
  • Teilnehmerunterlagen
  • Mustereinweisung
  • Spezifische Kriterien Online-Angebote (IKT)
  • Selbstverpflichtungserklärung
  • Datenschutzerklärung
  • Präsentationsunterlagen

Erläuterungen zu diesen und weiteren Dokumenten finden Sie direkt im IT-System während des Prüfprozesses.

Auf Basis des IKT-Konzeptes können Sie im Anschluss einen oder mehrere IKT-Kurse zertifizieren lassen. Jeder IKT-Kurs muss mit einer Kursleitung verknüpft werden, die die notwendigen Qualifikationen nachweisen kann. Weitere Informationen zur Anerkennung von Qualifikationen finden Sie hier. Erst dann erfüllen Sie alle Voraussetzungen, damit Krankenkassen ihren Versicherten die Kosten für die Teilnahme (anteilig) erstatten können.

Besondere Anforderungen bei der Zertifizierung von IKT-Kursen für Kinder und Jugendliche

Bei der Zertifizierung von IKT-Kursen für Kinder und Jugendliche sind zusätzliche Kriterien zu erfüllen.

Evaluation des IKT-Konzepts

Anders als im Präsenzbereich müssen IKT-Konzepte spätestens ein Jahr nach der Anerkennung evaluiert werden. Die Evaluation ist im IT-System der Zentrale Prüfstelle Prävention hochzuladen.

Das Erreichen folgender Ziele sollte durch die Evaluation nachgewiesen werden:

  • Die Teilnehmenden wurden befähigt und motiviert, erworbenes Wissen und Fähigkeiten selbständig anzuwenden und in ihren Alltag zu integrieren.
  • Der allgemeine Gesundheitszustand der Teilnehmenden hat sich verbessert.
  • Der Kurs verfolgte eine klare Zielsetzung und hatte einen Schwerpunkt.
  • Die Inhalte und Übungen waren verständlich formuliert und für Ungeübte geeignet.

Bei der Evaluation müssen mindestens 36 Fragebögen von Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmern ausgewertet werden.

Weitere Informationen zur Evaluation finden Sie in dem Dokument „Information zur Erstellung einer Evaluation von IKT-Angeboten“, welches in den Nutzerhilfen hinterlegt ist. Sie können es zudem für die Dokumentation der Evaluationsergebnisse nutzen.

Häufige Fragen zu IKT-Angeboten

Sie haben noch Fragen zum Prüfprozess? In unseren FAQ finden Sie die wichtigsten Antworten.

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