IKT-Angebote
Besonderheiten bei der Zertifizierung
Bei der Zertifizierung von Onlinekursen bzw. Onlineseminaren müssen folgende Besonderheiten berücksichtigt werden:
Kommunikationsquote
Onlinekurs
Die Kommunikationsquote bezieht jeglichen fachbasierten Kommunikationsaufwand seitens der Kursleitung gegenüber den Teilnehmenden ein. Die minimale Kommunikationsquote, die zu erfüllen ist, liegt bei 0,4 Stunden (24 Minuten) pro Teilnehmenden und muss von Anbieterinnen und Anbietern bestätigt werden.
Live-Onlineseminar
Aus den Konzeptangaben muss hervorgehen, dass ein Austausch während des Kurses (und darüber hinaus eine fachliche Betreuung) gewährleistet wird. Weitere Erläuterungen bzw. der Nachweis zu der Kommunikationsquote sind nicht erforderlich.
Ausschlusskriterien
Onlinekurs
Die Teilnehmenden sind über Ausschlusskriterien bzw. Kontraindikationen zu informieren. Anbieterinnen und Anbieter müssen technisch sicherstellen und für die Prüfstelle nachvollziehbar darlegen, wie sie über Kontraindikationen informieren und ggf. Personen mit Kontraindikationen die Teilnahme am Programm verwehrt wird.
Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Anbieterinnen und Anbieter den Ausschluss von Personen mit Kontraindikationen gewährleisten können:
- Den Teilnehmenden werden die Ausschlusskriterien und Kontraindikationen, die zu einem Ausschluss von dem Angebot führen können, aufgezeigt. Anschließend müssen die Teilnehmenden aktiv bestätigen, dass keine dieser Kontraindikationen vorliegen. Ein Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) oder das Bestätigen der AGBs durch die Teilnehmenden, in denen die Ausschlusskriterien genannt sind, ist nicht ausreichend.
ODER
- Es erfolgt eine anonyme Erhebung der Gesundheitsdaten der Teilnehmenden, um Kontraindikationen zu identifizieren und die Teilnehmenden ggf. auszuschließen. Dabei ist zu beachten, dass Gesundheitsdaten nicht in Kombination mit identitätsbezogenen Daten gespeichert werden dürfen.
Hinweis: Die Versicherten können im Registrierungsprozess darauf hingewiesen werden, dass sie bei Vorliegen von Kontraindikationen (Ausschlusskriterien) bei Rücksprache mit ihrem behandelnden Arzt/Psychotherapeuten das Angebot ggf. dennoch in Anspruch nehmen können.
Live-Onlineseminar
Anbieterinnen und Anbieter sind verpflichtet zu bestätigen, dass sie in Ihrem Angebot die Teilnehmenden über bestehende Kontraindikationen informieren und darauf hinweisen, dass bei Vorliegen von Kontraindikationen eine Teilnahme verwehrt wird (es besteht die Möglichkeit zur ärztlichen Rücksprache). Weitere Erläuterungen sind im Rahmen der Zertifizierung nicht notwendig.
Hinweis: Die Versicherten können im Registrierungsprozess darauf hingewiesen werden, dass sie bei Vorliegen von Kontraindikationen (Ausschlusskriterien) bei Rücksprache mit ihrem behandelnden Arzt/Psychotherapeuten das Angebot ggf. dennoch in Anspruch nehmen können.
Absolvierung Folgemodule/-einheiten
Onlinekurs
Das Angebot ist modulartig und mit thematisch aufeinander aufbauenden Einheiten zu strukturieren.
Das Folgemodul wird erst nach erfolgreicher Beendigung des vorherigen Moduls, im wöchentlichen Rhythmus, freigeschaltet. Onlinekurse müssen so programmiert sein, dass alle Inhalte (inkl. Videos) vollständig durchgesehen werden müssen. Es ist nachvollziehbar darzustellen, wie dies sichergestellt wird.
Live-Onlineseminar
Da Onlineseminare aus wöchentlichen Lehreinheiten bestehen, sind im Regel-fall keine Erläuterungen zu diesem Kriterium notwendig.
Lernstandserhebung/Erfolgskontrolle/ Feedback
Onlinekurs
Es hat eine Erfolgskontrolle mittels beispielsweise Wissensquiz/Fragebogen/Feedback zu Wochenaufgaben zu erfolgen, um sicherzustellen, dass Teilnehmende das vermittelte Wissen verinnerlicht haben. Erfolgskontrollen haben sich inhaltlich auf das vermittelte Wissen zu beziehen. Die Teilnehmenden erhalten Rückmeldungen zu den eingetragenen Inhalten der Protokollierungs- und Auswertungsfunktionen per E-Mail oder auf eine andere Weise, z. B. durch Einblenden von Grafiken, Erfolgskurven etc. Die Sicherstellung dieser Anforderungen ist zu erläutern.
Live-Onlineseminar
Aus dem Stundenverlaufsplan muss hervorgehen, dass eine Lernstandserhebung/Erfolgskontrolle erfolgt. Im Regelfall ist diese Angabe ausreichend.
Fachliche Betreuung
Onlinekurs
Die Teilnehmenden können Fragen zum Ablauf/Inhalt des Angebots stellen (E-Mail, Telefon etc.), die von der Kursleitung beantwortet werden. Die Beantwortung durch die Kursleitung erfolgt innerhalb von 48 Stunden.
Live-Onlineseminar
Da ein regelmäßiger Austausch zwischen Kursleitung und Teilnehmenden in den Live-Kurseinheiten erfolgt, entfällt die Verpflichtung, innerhalb von 48 Stunden auf technischem Wege Rückmeldung zu geben. Dennoch ist den Teilnehmenden ein Ansprechpartner und eine Kontaktmöglichkeit (z. B. Mailadresse) zu benennen.
Technische Unterstützung
Onlinekurs
Für etwaige technische Fragen oder Probleme ist ein Ansprechpartner bzw. eine Ansprechpartnerin zu benennen.
Live-Onlineseminar
Siehe Onlinekurs
Weiterführende Gesundheitsinformationen:
Onlinekurs
Die Teilnehmenden erhalten weiterführende bzw. zusätzliche Informationen, die bereits im Angebot enthalten sind oder auf die verlinkt wird. In beiden Fällen sind die verwendeten wissenschaftlichen Quellen und der Stand der letzten Überarbeitung anzugeben.
Live-Onlineseminar
Siehe Onlinekurs
Sicherung der Teilnahmequote
Onlinekurs
Onlinekurse werden vollständig orts- und zeitunabhängig durchgeführt. Teilnehmende müssen keine festen Termine einhalten. Damit die Teilnahme seitens der Krankenkassen erstattungsfähig ist, müssen alle Einheiten (=100 %) absolviert werden. Anbieterinnen und Anbieter müssen darstellen, wie die Sicherung der Teilnahmequote technisch gewährleistet wird.
Live-Onlineseminar
Bei Angeboten mit mindestens einem festen Termin (orts- und/oder zeitgebunden), wie beispielsweise Onlineseminare, muss eine Teilnahme an mindestens 80 % der Einheiten erfolgen, damit die Teilnahme erstattungsfähig ist.
Bei Onlineseminaren ist eine konkrete Darlegung einer Teilnahmequote nicht notwendig. Analog zu Präsenzkursen führt die Kursleitung eine Teilnahmeliste, auf deren Basis die Erfüllung der Teilnahmequote festgestellt und die entsprechende Bestätigung für die Krankenkasse ausgehändigt wird.
Registrierungsprozess
Onlinekurs
Der Registrierungsprozess/Anmeldeprozess für Teilnehmende ist bis zur zahlungspflichtigen Bestellung nachvollziehbar und lückenlos darzustellen.
Der Registrierungsprozess ist sowohl in den eingereichten Unterlagen (z.B. via Screenshots), als auch online innerhalb der Onlineregistrierung für die Prüfung nachvollziehbar darzustellen.
Prozesse, die nicht online ablaufen, sind über andere Wege (z.B. Screenshots, Einreichen der entsprechenden Formulare, exemplarische Emails etc.) darzustellen. In jedem Fall muss deutlich werden, wo/wie die Prozesse ablaufen. Eine entsprechende Prüfbarkeit muss gewährleistet werden.
Live-Onlineseminar
Der Registrierungsprozess/ Anmeldeprozess für Teilnehmende ist in den Unterlagen bis zur zahlungspflichtigen Bestellung nachvollziehbar zu beschreiben.
Prozesse, die nicht online ablaufen, sind über z.B. Screenshots, Einreichen der entsprechenden Anmeldeformulare, exemplarische Emails etc., darzustellen. In jedem Fall muss deutlich werden, wo/wie die Prozesse ablaufen. Eine entsprechende Prüfbarkeit muss gewährleistet werden.
Nur wenn die Registrierung im Rahmen einer technisch programmierten Lösung erfolgt, ist im Rahmen der Zertifizierung ein entsprechender Testzugang für den Registrierungsprozess zur Verfügung zu stellen.
Testzugang
Onlinekurs
Für Prüfungszwecke ist der Zentrale Prüfstelle Prävention ein bereits vollständig angelegter Testzugang zum Konzept, inkl. Zugangsdaten für den Login, vorzulegen. Das Prüfteam muss die Möglichkeit haben, innerhalb der Videos vor- und zurückspulen zu können (auch wenn diese Funktionalität im später zertifizierten Onlinekurs nicht vorgesehen ist). Auch ein Wiederholen der einzelnen Module muss möglich sein.
Es ist sicherzustellen, dass alle prüfungsrelevanten Inhalte in den Stundenverlaufsplänen enthalten sind und innerhalb des Testzuganges vollständig freigeschaltet und nachvollzogen werden können.
Hinweis: Verlinkungen auf externe Inhalte sind nur im Rahmen der weiterführenden Hinweise zulässig. Das Hosten und Einbinden von Inhalten über Plattformen wie z.B. YouTube, Vimeo etc. ist deshalb nicht möglich.
Live-Onlineseminar
Bei Onlineseminaren muss aus den Erläuterungen hervorgehen, dass die Teilnahme live erfolgt. Es soll angegeben werden, welche Plattform und welche Kommunikationsformen (z. B. Live-Ansicht durch Kamera, Teilnehmerunterlagen per E-Mail, Frontalunterricht live vor der Kamera, Kommunikation in der Gruppe per Chat etc.) genutzt werden.
Da bei Onlineseminaren im Regelfall alle Inhalte in den Live-Terminen vermittelt werden, ist die Bereitstellung eines Testzuganges nicht möglich. Stattdessen sind die Präsentationen zu den jeweiligen Onlineseminareinheiten einzureichen, sofern welche verwendet werden.
Nur wenn das Konzept – über die Live-Termine hinaus – die Vermittlung von Wissen im Rahmen einer technisch programmierten Lösung vorsieht, ist im Rahmen der Zertifizierung ein entsprechender Testzugang zur Verfügung zu stellen.
Haftungsausschlüsse/Nutzungsbedingungen
Onlinekurs
Haftungsausschlüsse sind in den Nutzungsbedingungen zu erläutern. Es ist ein Hinweis auf die Teilnahme auf eigene Gefahr aufzunehmen.
Live-Onlineseminar
Siehe Onlinekurs.
Angaben zum Impressum
Onlinekurs
Im Impressum müssen Herausgebende/Content-Verantwortliche namentlich aufgeführt werden (im Testzugang und unter den spezifischen
Kriterien zum Online-Angebot z.B. via Screenshot), und es muss deutlich gemacht werden, wo dies für die Teilnehmenden einsehbar ist.
Live-Onlineseminar
Es muss dargestellt sein, an welcher Stelle und in welcher Form das Impressum für die Teilnehmer einsehbar ist. Sofern kein Testzugang vorhanden ist, kann z.B. ein Hinweis über die Teilnehmerunterlagen erfolgen.