IKT-Angebote

Zusätzliche Kriterien für Kinder- und Jugend-IKT-Angebote

Bei der Zertifizierung von IKT-Kursen für Kinder und Jugendliche sind die folgenden, zusätzlichen Kriterien zu erfüllen.

Registrierungsprozess

Es muss eine aktive Bestätigung im Rahmen der Registrierung erfolgen, dass die Registrierung durch einen Erziehungsberechtigten durchgeführt wird. Dies kann z. B. durch eine Bestätigungsmail erfolgen. Eltern sind per E-Mail über die Inhalte des IKT-Angebotes zu informieren. Den Eltern müssen folgende Inhalte vermittelt werden:

  • Ziele und Inhalte der Maßnahme,
  • Vorbildfunktion der Eltern,
  • Integration der erlernten Inhalte in den Alltag der Familie,
  • Thema Unterstützung/Ressourcenstärkung
Einbeziehung der Eltern in das IKT-Angebot

Eltern sind in das IKT-Angebot mit einzubeziehen. Die Einbindung kann als reine, zusätzliche Elternveranstaltung und/oder innerhalb der Einheiten des Angebotes erfolgen. Eltern-Einbindungen müssen zudem bei den Angaben zu Umfang und Dauer im Stundenverlaufsplan berücksichtigt werden. Den Eltern müssen folgende Inhalte vermittelt werden:

  • Ziele und Inhalte der Maßnahme,
  • Vorbildfunktion der Eltern,
  • Integration der erlernten Inhalte in den Alltag der Familie,
  • Thema Unterstützung/Ressourcenstärkung.

Folgende Differenzierung ist je nach Altersgruppe zu beachten:

Bei Kindern ist die Elterneinbindung intensiver zu gestalten (z. B. jedes zweite Modul plus fakultative Elternangebote).

Bei Jugendlichen wird der Elterneinbezug durch die Elterninformation im Rahmen der Registrierung erfüllt, sodass keine weitere Einbindung notwendig ist.

Freischaltung von Folgemodulen

Wie bei allen IKT-Angeboten sollen Folgemodule grundsätzlich erst nach erfolgreicher Beendigung des vorherigen Moduls freigeschaltet werden. Bei Kindern ist darüber hinaus zu beachten, dass die Freischaltung und Kontrolle des Abschlusses der Lerneinheit durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten erfolgt. Bei Jugendlichen gelten die gleichen Vorgaben wie bei Erwachsenen.

Fachliche Betreuung/Kommunikationsquote

Es ist ein nachvollziehbares Konzept von interaktiven Rückmeldeangeboten und direkten persönlichen Online-Kontakten vorzulegen. Der persönliche Kontakt sollte bei Minderjährigen regelhaft mindestens jede 2. bis 3. Einheit erfolgen und zudem niedrigschwellig auch zu anderen Zeiten auf Anfrage möglich und gesichert sein.

Datenschutz

Bei IKT-Kursen, die sich an Jugendliche unter 16 Jahren richten, sind die Bestimmungen des Artikels 8 DSGVO zusätzlich zu beachten.

Evaluation

So wie bei IKT-Anboten für Erwachsene muss auch bei Angeboten für Minderjährige eine Evaluation durchgeführt werden. Bei Kindern sind sowohl die Kinder als auch die Eltern/Erziehungsberechtigten einzubeziehen. Dabei sollte die Evaluation für Kinder altersgerecht aufbereitet sein, sodass eine einfache Bearbeitung des Fragebogens ermöglicht wird. Kinder bis 12 Jahre sollten die Evaluation gemeinsam mit den Eltern/Erziehungsberechtigten durchführen. Jugendliche können die Evaluation eigenständig ohne Hilfe der Eltern durchführen.