Neben der Freigabe von Konzepten haben Sie die Möglichkeit diese kurzzeitig auch zu deaktivieren. Das bedeutet, liegt Ihnen ein Grund vor, warum ein Konzept übergangsweise nicht als Kursbasis genutzt werden soll, können Sie dieses über eine Funktion „deaktivieren“. Wählen Sie dazu ein Konzept aus, klicken Sie auf der rechten Seite auf“weitere Aktionen“ und wählen die Funktion „Konzept deaktivieren“.
Bereits vergebene Freigaben für das Konzept bleiben bestehen, es können jedoch keine neuen Kurse auf Basis des Konzeptes erstellt werden. Ein deaktiviertes Konzept kann auf dem gleichen Wege wieder aktiviert werden.
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Sind Abtretungserklärungen bei Präventionskursen zulässig und Teil der Zertifizierung?
Bei Erfüllung bestimmter rechtlicher Anforderungen können Abtretungserklärungen von Teilnehmenden zugunsten des Kursanbieters eingesetzt werden, damit die Kostenerstattung zwischen Anbieter und Krankenkassen direkt erfolgt.
Angaben zu Abtretungserklärungen sind jedoch nicht Gegenstand des Prüfprozesses sowie der Zertifizierung. Die Zentrale Prüfstelle Prävention prüft ausschließlich, ob Ihr Angebot die Anforderungen des Leitfaden Prävention erfüllt. Darüber hinausgehende rechtliche Bewertungen erfolgen seitens der Prüfstelle nicht. Somit sind Angaben über geplante Abtretungserklärungen oder entsprechende Prozesse nicht Gegenstand der Zertifizierung. Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass diese Prozesse rechtskonform ausgestaltet sind.