Ja. Die Zertifizierung eines Präventionskurses erfolgt immer in eindeutiger Verbindung von Kursanbieter, Kursleitung und Kurskonzept. D. h., bietet eine Kursleitung einen zertifizierten Kurs bei einem anderen Kursanbieter an, ist für diesen Kurs ebenfalls eine Prüfung einzuleiten, da neben der Qualifikation der Kursleitung auch die Prozessqualität, wie z. B. Gruppengröße, Zielgruppenhomogenität, Umfang/Frequenz, Räumlichkeiten sowie die Konzept- und Planungsqualität wie das Trainermanual prüfungsrelevant sind.
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Sind Abtretungserklärungen bei Präventionskursen zulässig und Teil der Zertifizierung?
Bei Erfüllung bestimmter rechtlicher Anforderungen können Abtretungserklärungen von Teilnehmenden zugunsten des Kursanbieters eingesetzt werden, damit die Kostenerstattung zwischen Anbieter und Krankenkassen direkt erfolgt.
Angaben zu Abtretungserklärungen sind jedoch nicht Gegenstand des Prüfprozesses sowie der Zertifizierung. Die Zentrale Prüfstelle Prävention prüft ausschließlich, ob Ihr Angebot die Anforderungen des Leitfaden Prävention erfüllt. Darüber hinausgehende rechtliche Bewertungen erfolgen seitens der Prüfstelle nicht. Somit sind Angaben über geplante Abtretungserklärungen oder entsprechende Prozesse nicht Gegenstand der Zertifizierung. Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass diese Prozesse rechtskonform ausgestaltet sind.