Ja, ein Test-Link ist fester Bestandteil der Prüfung. Der Test-Link muss einen Beispieldurchlauf ermöglichen und ohne Unterbrechungen bzw. Störungen funktionsfähig sein. Bitte beachten Sie, dass zum Zeitpunkt der Prüfung ein uneingeschränkter, vollständig freigeschalteter Testzugang zur Verfügung gestellt werden muss. Das Prüfteam muss die Möglichkeit haben, innerhalb der Videos vor- und zurückspulen zu können (auch wenn diese Funktionalität im später zertifizierten digitalen Angebot nicht vorgesehen ist). Auch ein Wiederholen der einzelnen Module muss möglich sein.
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- FAQ zu digitalen Angeboten gemäß Kapitel 7 Leitfaden Prävention
Mein Konzept wird auf einer Plattform gehostet, welche bereits eine ISO-Zertifizierung hat. Kann ich dieses Zertifikat für meinen Antrag nutzen?
Anbieter von digitalen Angeboten müssen ein Managementsystem für Informationssicherheit (ISMS) etablieren und sich dabei an der ISO 27001 orientieren. Dabei ist nachzuweisen, dass die Zertifizierung alle zur Leistungserbringung notwendigen Systeme und Prozesse umfasst (vgl. aktuelle Fassung Leitfaden Prävention). Sofern die genannten Systeme und Prozesse (teilweise) von Dritten betrieben bzw. erbracht werden, ist deren Zertifikat ebenfalls einzureichen. Ein Verstoß gegen diese Anforderung kann zur Aberkennung der Zertifizierung führen.
Bitte beachten Sie, dass die ISO 27001-Zertifizierung nicht delegierbar ist. Sie bezieht sich auf das ISMS der Organisation, die das Präventionsangebot verantwortet. Die Nutzung einer zertifizierten Plattform entbindet den Anbieter nicht von der Pflicht, selbst ein ISMS zu betreiben und zertifizieren zu lassen.