Das digitale Angebot wird vorerst aus der Übersicht der zertifizierten Angebote der Zentrale Prüfstelle Prävention herausgenommen. Damit fehlt die Grundlage für die Kostenerstattung seitens der Krankenkassen. Sie haben jedoch die Möglichkeit, innerhalb von 3 Monaten eine Studie nachzureichen. Sofern dann der Beleg des gesundheitlichen Nutzens vorliegt, wird Ihr digitales Angebot wieder in der Übersicht der zertifizierten Angebote angezeigt und die Zertifizierung auf insgesamt drei Jahre verlängert. Liegt auch dann noch kein Nutzennachweis vor, wird die Zertifizierung endgültig beendet.
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- FAQ zu digitalen Angeboten gemäß Kapitel 7 Leitfaden Prävention
Mein Konzept wird auf einer Plattform gehostet, welche bereits eine ISO-Zertifizierung hat. Kann ich dieses Zertifikat für meinen Antrag nutzen?
Anbieter von digitalen Angeboten müssen ein Managementsystem für Informationssicherheit (ISMS) etablieren und sich dabei an der ISO 27001 orientieren. Dabei ist nachzuweisen, dass die Zertifizierung alle zur Leistungserbringung notwendigen Systeme und Prozesse umfasst (vgl. aktuelle Fassung Leitfaden Prävention). Sofern die genannten Systeme und Prozesse (teilweise) von Dritten betrieben bzw. erbracht werden, ist deren Zertifikat ebenfalls einzureichen. Ein Verstoß gegen diese Anforderung kann zur Aberkennung der Zertifizierung führen.
Bitte beachten Sie, dass die ISO 27001-Zertifizierung nicht delegierbar ist. Sie bezieht sich auf das ISMS der Organisation, die das Präventionsangebot verantwortet. Die Nutzung einer zertifizierten Plattform entbindet den Anbieter nicht von der Pflicht, selbst ein ISMS zu betreiben und zertifizieren zu lassen.