Bezüglich der Erstattung von Kursgebühren besteht bei den gesetzlichen Krankenkassen keine einheitliche Regelung. Jede Krankenkasse hat ihre eigene Satzung und bestimmt in dieser individuell die Art (z. B. Häufigkeit) und Höhe der Bezuschussung. Genaue Angaben zur Erstattungsregelung können Sie entweder direkt bei der Krankenkasse erfragen oder auf der Homepage der jeweiligen Krankenkasse nachlesen.
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Unter welchen Voraussetzungen kann die Teilnahme von Versicherten an einem Kompaktangebot bezuschusst werden?
Bis zum 31. März 2026 konnte die Teilnahme an einem zertifizierten Kompaktangebot durch die Krankenkasse nur dann bezuschusst werden, wenn Versicherte vorab die Teilnahme durch die Krankenkasse genehmigen ließen. Seit dem 1. April 2026 ist die Bezuschussung ohne eine vorherige Genehmigung möglich. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass sich Krankenkassen bei wohnortfernen Kompaktangeboten ausschließlich an den Kosten der Präventionsmaßnahme selbst beteiligen – für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und andere Leistungen müssen Versicherte selbst aufkommen. Entsprechend sind diese Kosten von den Kursgebühren getrennt auszuweisen.