Ist von Seiten des Anbieters ein Kurs auf Basis eines Konzeptes zur Prüfung erstellt worden, wird an die hierfür eingetragene Kursleitung eine Nachricht verschickt mit der Aufforderung für dieses Konzept eine „Einweisung in das Programm“ innerhalb des Accounts der Kursleitung einzureichen. Erst wenn dieses Dokument eingereicht wurde, kann die auf Seiten des Anbieters begonnene Eintragung der Informationen innerhalb des Kurses abgeschlossen und der Kurs zur Prüfung eingereicht werden.
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- Rund um den Präventionskurs/ das Präventionskonzept
- Bezuschussung von Kursen
Sind Abtretungserklärungen bei Präventionskursen zulässig und Teil der Zertifizierung?
Bei Erfüllung bestimmter rechtlicher Anforderungen können Abtretungserklärungen von Teilnehmenden zugunsten des Kursanbieters eingesetzt werden, damit die Kostenerstattung zwischen Anbieter und Krankenkassen direkt erfolgt.
Angaben zu Abtretungserklärungen sind jedoch nicht Gegenstand des Prüfprozesses sowie der Zertifizierung. Die Zentrale Prüfstelle Prävention prüft ausschließlich, ob Ihr Angebot die Anforderungen des Leitfaden Prävention erfüllt. Darüber hinausgehende rechtliche Bewertungen erfolgen seitens der Prüfstelle nicht. Somit sind Angaben über geplante Abtretungserklärungen oder entsprechende Prozesse nicht Gegenstand der Zertifizierung. Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass diese Prozesse rechtskonform ausgestaltet sind.