Informationen zur Kooperationsgemeinschaft
Die Zentrale Prüfstelle Prävention prüft und zertifiziert im Auftrag der Kooperationsgemeinschaft Ihre Präventionsangebote nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 SGB V.
Dieser Kooperationsgemeinschaft gehören an:
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Darstellung der Kooperationsgemeinschaft
Weitere Informationen über die Kooperationsgemeinschaft finden Sie in der folgenden Datei: