Vertretende Kursleitungen sollten, wie die reguläre Kursleitung auch, über eine vom Leitfaden Prävention anerkannte Qualifikation verfügen, die für die Durchführung des Präventionskursangebotes vorausgesetzt wird. Es ist grundsätzlich sinnvoll die Vertretung mit einem Hinweis in der Teilnahmebescheinigung anzugeben.
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Können (Klein-)Kinder in die Kurseinheiten integriert werden?
Nein. Allerdings kann die Mitnahme von (Klein-)Kindern durch Teilnehmende ermöglicht werden, jedoch ausschließlich im Sinne einer begleitenden Anwesenheit. Eine aktive Einbindung der Kinder in die Kursinhalte, Übungen oder Gruppenprozesse ist nicht vorgesehen.
Es ist möglich eine Betreuung zur Verfügung zu stellen.