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Informationen zum Bestandsschutz

An wen wird der Bestandsschutz vergeben?

Der Bestandsschutz wird grundsätzlich auf individueller (Kursleitung) und nicht auf institutioneller (Kursanbieter) Ebene vergeben. Deshalb bezieht er sich stets auf eine konkrete Person und deren Qualifikation. Hingegen erhalten Studien- oder Ausbildungsgänge, Firmen, Einrichtungen, Kurse oder Konzepte keinen Bestandsschutz.

Wichtig: Der Bestandsschutz ersetzt nicht die Zertifizierung oder Rezertifizierung eines Kurses bzw. eines Konzeptes. Auch nach Erlangung des Bestandsschutzes auf die Qualifikation ist zukünftig eine reguläre (Re-)Zertifizierung Ihres Kurses bzw. Ihres Konzeptes nach drei Jahren notwendig.

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