Der Bestandsschutz wird grundsätzlich auf individueller (Kursleitung) und nicht auf institutioneller (Kursanbieter) Ebene vergeben. Deshalb bezieht er sich stets auf eine konkrete Person und deren Qualifikation. Hingegen erhalten Studien- oder Ausbildungsgänge, Firmen, Einrichtungen, Kurse oder Konzepte keinen Bestandsschutz.
Wichtig: Der Bestandsschutz ersetzt nicht die Zertifizierung oder Rezertifizierung eines Kurses bzw. eines Konzeptes. Auch nach Erlangung des Bestandsschutzes auf die Qualifikation ist zukünftig eine reguläre (Re-)Zertifizierung Ihres Kurses bzw. Ihres Konzeptes nach drei Jahren notwendig.