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Prüfung nach fachlichen Mindeststandards

Besonderheiten bei der Erfüllung der fachlichen Mindeststandards durch nichtformale berufliche Qualifizierungen (Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten & fernöstliche Verfahren Hatha Yoga, Tai-Chi und Qigong)

Die nichtformale berufliche Qualifizierung mit Abschluss im Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten und für die fernöstlichen Entspannungsverfahren (Hatha-Yoga, Tai-Chi und Qigong) muss in einer zusammenhängenden Ausbildung (ein Curriculum) erworben worden sein. Die Ausbildung muss mit einer Prüfung abgeschlossen und der Ausbildungserfolg mit einem Zeugnis oder einer Urkunde nachgewiesen werden.

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