Die nichtformale berufliche Qualifizierung mit Abschluss im Handlungsfeld Bewegungsgewohnheiten und für die fernöstlichen Entspannungsverfahren (Hatha-Yoga, Tai-Chi und Qigong) muss in einer zusammenhängenden Ausbildung (ein Curriculum) erworben worden sein. Die Ausbildung muss mit einer Prüfung abgeschlossen und der Ausbildungserfolg mit einem Zeugnis oder einer Urkunde nachgewiesen werden.
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Mir fehlen noch Kompetenzen für eine Anerkennung. Woher weiß ich, welche Fort- und Weiterbildungen zur Ergänzung meiner Kompetenzen herangezogen werden können?
Die Zuordnung von Fort- und Weiterbildungen zu den entsprechenden Kompetenzfeldern richtet sich nach den vermittelten Inhalten. Als Orientierung dienen die sog. „Kriterien zur Zertifizierung“, die auf der Startseite www.zentrale-pruefstelle-praevention.de für Sie zum Download bereitstehen. Dort sind im jeweiligen Handlungsfeld/Präventionsprinzip die erforderlichen Kompetenzfelder mit beispielhaften Inhaltspunkten aufgeführt, die zum jeweiligen Kompetenzfeld passen. An diesen Punkten können Sie sich orientieren und bei Bedarf mit geeigneten Ausbildungsinstituten in Kontakt treten, um abzuklären, ob entsprechende Fort- und Weiterbildungen die dargestellten Inhalte vermitteln. Eine verbindliche Rückmeldung über die Zuordnung einer Fort- und Weiterbildung ist aber erst im Rahmen eines Prüfantrages möglich.