Nein. Eine dauerhafte Anerkennung gibt es nur für die Qualifikationen der Kursleitung. Präventionskurse und -konzepte müssen alle drei Jahre rezertifiziert werden. Es müssen die Kursinhalte (Kursunterlagen) einschließlich aussagekräftiger Stundenverlaufspläne und ggf. Programmeinweisungen bei jedem Prüfantrag eingereicht werden.
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- Informationen zum Bestandsschutz
Was passiert mit meinem Bestandsschutz, wenn ich den Arbeitgeber/Anbieter wechsle?
Der Bestandsschutz bezieht sich stets auf eine konkrete Person und deren Qualifikation. Bei einem Anbieterwechsel behält die Kursleitung ihren unbefristeten Bestandsschutz im entsprechenden Handlungsfeld bzw. Präventionsprinzip/Entspannungsverfahren.