Der Antrag auf Zertifizierung muss bis spätestens 31. Dezember 2025 gestellt werden, um noch nach den bis 30. September 2020 geltenden Regelungen anerkannt werden zu können.
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- Übergangsregelung für die Qualifikationen
Welche Unterlagen sind für die Anwendung der Übergangsregelung erforderlich?
Zur Anwendung der Übergangsregelung ist die Vorlage einer Berufs- bzw. Abschlussurkunde ausreichend. Diese dient als Nachweis des Ausbildungsendes.