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FAQ zu digitalen Angeboten gemäß Kapitel 7 Leitfaden Prävention

Erfolgt die Zertifizierung eines digitalen Präventions- bzw. Gesundheitsförderungsangebotes gemäß Kapitel 7 „automatisch“ aufgrund des Nachweises eines gesundheitlichen Nutzens?

Nein, ein Wirksamkeitsnachweis ist für eine Zertifizierung alleine nicht ausreichend. Es müssen weitere Kriterien erfüllt sein, welche durch die Zentrale Prüfstelle Prävention geprüft werden (Trainingskonzept mit Beschreibung der Behavior Change Techniques (BCT), Testzugang, Teilnehmerunterlagen, Datenschutzbestimmungen, Ausschlusskriterien, Kontraindikationen etc.). Mehr Informationen erhalten Sie im Leitfaden Prävention in der aktuell gültigen Fassung.

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