Anpassungen an Ihrem Angebot führen nicht automatisch zu einer Aberkennung der Zertifizierung. Begrenzte inhaltliche oder grafische Anpassungen sind zulässig.
Eine Aberkennung der Zertifizierung oder Ablehnung der Rezertifizierung ist möglich, wenn Sie Kriterien aus dem Leitfaden Prävention nicht mehr erfüllen. Dazu gehören beispielsweise:
- strukturelle Verstöße gegen die DSGVO oder andere datenschutzrechtliche Vorgaben,
- Abschaffung der Mindestunterstützung für Teilnehmende,
- Verkürzung der Zugangsdauer für Teilnehmende auf weniger als ein Jahr
- Strukturelle Überarbeitungen des Angebots und der Zielsetzung, sodass der gesundheitliche Nutzen durch eine neue Studie belegt werden muss.