Nein. Bei der Rezertifizierung wird in der Datenbank abgefragt, ob Änderungen an einem bereits zertifizierten Konzept vorgenommen wurden und wenn ja, in welchem Umfang. Handelt es sich um geringfügige Änderungen, können die bisher gültigen Einweisungen wie gewohnt weiterverwendet werden. Wurden relevante Änderungen vorgenommen und wurde dies in der Datenmaske bestätigt, kann innerhalb desselben Vorgangs direkt ein neues Konzept angelegt werden. In diesem Fall ist eine neue Einweisung ins Programm durch die Kursleitung nachzuweisen, der Leitfaden Prävention gibt diese Anforderung vor.
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- Rund um den Präventionskurs/ das Präventionskonzept
Was gilt bei einer Vertretung der Kursleitung?
Vertretende Kursleitungen sollten, wie die reguläre Kursleitung auch, über eine vom Leitfaden Prävention anerkannte Qualifikation verfügen, die für die Durchführung des Präventionskursangebotes vorausgesetzt wird. Es ist grundsätzlich sinnvoll die Vertretung mit einem Hinweis in der Teilnahmebescheinigung anzugeben.