Nein. Bei der Rezertifizierung wird in der Datenbank abgefragt, ob Änderungen an einem bereits zertifizierten Konzept vorgenommen wurden und wenn ja, in welchem Umfang. Handelt es sich um geringfügige Änderungen, können die bisher gültigen Einweisungen wie gewohnt weiterverwendet werden. Wurden relevante Änderungen vorgenommen und wurde dies in der Datenmaske bestätigt, kann innerhalb desselben Vorgangs direkt ein neues Konzept angelegt werden. In diesem Fall ist eine neue Einweisung ins Programm durch die Kursleitung nachzuweisen, der Leitfaden Prävention gibt diese Anforderung vor.
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Sind Abtretungserklärungen bei Präventionskursen zulässig und Teil der Zertifizierung?
Bei Erfüllung bestimmter rechtlicher Anforderungen können Abtretungserklärungen von Teilnehmenden zugunsten des Kursanbieters eingesetzt werden, damit die Kostenerstattung zwischen Anbieter und Krankenkassen direkt erfolgt.
Angaben zu Abtretungserklärungen sind jedoch nicht Gegenstand des Prüfprozesses sowie der Zertifizierung. Die Zentrale Prüfstelle Prävention prüft ausschließlich, ob Ihr Angebot die Anforderungen des Leitfaden Prävention erfüllt. Darüber hinausgehende rechtliche Bewertungen erfolgen seitens der Prüfstelle nicht. Somit sind Angaben über geplante Abtretungserklärungen oder entsprechende Prozesse nicht Gegenstand der Zertifizierung. Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass diese Prozesse rechtskonform ausgestaltet sind.