Ja, die für fernöstliche Verfahren eventuell notwendige Kursleitererfahrung kann gemäß den neuen Kriterien zur Zertifizierung (Stand 22. November 2023) bis zum 31. Juli 2025 beendet werden.
- Kategorien
- Kursleitung
- Kategorien
- Übergangsregelung für die Qualifikationen
Bis wann muss der Antrag auf Zertifizierung gestellt werden?
Der Antrag auf Zertifizierung muss bis spätestens 31. Dezember 2025 gestellt werden, um noch nach den bis 30. September 2020 geltenden Regelungen anerkannt werden zu können.