Ja, die für fernöstliche Verfahren eventuell notwendige Kursleitererfahrung kann gemäß den neuen Kriterien zur Zertifizierung (Stand 22. November 2023) bis zum 31. Juli 2025 beendet werden.
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- Übergangsregelung für die Qualifikationen
Welche Unterlagen sind für die Anwendung der Übergangsregelung erforderlich?
Zur Anwendung der Übergangsregelung ist die Vorlage einer Berufs- bzw. Abschlussurkunde ausreichend. Diese dient als Nachweis des Ausbildungsendes.