Eine generelle Förderungswürdigkeit bestimmter Konzepte und Kurse kann nicht ausgesprochen werden. Jedes Konzept und jeder Präventionskurs werden individuell geprüft.
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Wie hoch ist der Erstattungsanteil?
Bezüglich der Erstattung von Kursgebühren besteht bei den gesetzlichen Krankenkassen keine einheitliche Regelung. Jede Krankenkasse hat ihre eigene Satzung und bestimmt in dieser individuell die Art (z. B. Häufigkeit) und Höhe der Bezuschussung. Genaue Angaben zur Erstattungsregelung können Sie entweder direkt bei der Krankenkasse erfragen oder auf der Homepage der jeweiligen Krankenkasse nachlesen.