Die Personen, die ihre Qualifikation (Berufs- oder Studienabschluss bzw. nichtformale berufliche Qualifikation) zwischen dem 31.12.2020 und dem 31.12.2024 abschließen, können bis zum 31.12.2025 einen (zertifizierungsfähigen) Prüfantrag nach den bis 30.09.2020 geltenden Regelungen (Prüfung nach Abschlüssen, d.h. Grund- und Zusatzqualifikation) stellen. Wird die Prüfung mit einer Zertifizierung abgeschlossen, erhalten die Kursleitungen lebenslangen Bestandsschutz.
Diese Regelung gilt ebenfalls für Ausbildungen in den Entspannungsverfahren Hatha-Yoga, Tai-Chi und Qigong.
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Was passiert mit meinem Bestandsschutz, wenn ich den Arbeitgeber/Anbieter wechsle?
Der Bestandsschutz bezieht sich stets auf eine konkrete Person und deren Qualifikation. Bei einem Anbieterwechsel behält die Kursleitung ihren unbefristeten Bestandsschutz im entsprechenden Handlungsfeld bzw. Präventionsprinzip/Entspannungsverfahren.