Bitte beachten Sie, dass die Konzeptprüfung nicht automatisch durch die Bearbeitung des Konzeptes oder das Hochladen der Unterlagen eingeleitet wird.
Rufen Sie sich hierzu einfach den entsprechenden Präventionskonzept auf und klicken Sie auf „Prüfung einleiten“. Liegen alle notwendigen Angaben und Unterlagen vor, erfolgt die Prüfung Ihres Konzeptes innerhalb von 15 Arbeitstagen, über deren Ergebnis wir Sie umgehend per E-Mail informieren.
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Sind Abtretungserklärungen bei Präventionskursen zulässig und Teil der Zertifizierung?
Bei Erfüllung bestimmter rechtlicher Anforderungen können Abtretungserklärungen von Teilnehmenden zugunsten des Kursanbieters eingesetzt werden, damit die Kostenerstattung zwischen Anbieter und Krankenkassen direkt erfolgt.
Angaben zu Abtretungserklärungen sind jedoch nicht Gegenstand des Prüfprozesses sowie der Zertifizierung. Die Zentrale Prüfstelle Prävention prüft ausschließlich, ob Ihr Angebot die Anforderungen des Leitfaden Prävention erfüllt. Darüber hinausgehende rechtliche Bewertungen erfolgen seitens der Prüfstelle nicht. Somit sind Angaben über geplante Abtretungserklärungen oder entsprechende Prozesse nicht Gegenstand der Zertifizierung. Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass diese Prozesse rechtskonform ausgestaltet sind.