Nein. Es gibt systembedingt keine Möglichkeit, Ihnen eine Fristverlängerung zu gewähren, um die nachgeforderten Unterlagen zur Kursprüfung einzureichen. Das bedeutet, sollte es Ihnen innerhalb der angesetzten 10 Kalendertage nicht möglich sein, die fehlenden Unterlagen nachzureichen, wird die Bearbeitung Ihres Kurses automatisch eingestellt. Zugleich wird systemseitig der Status „Abgelehnt: Kurs nicht prüfbar (Kurs nicht vollständig/Prüfantrag nicht gestellt)“ vergeben.
Bitte stören Sie sich nicht an dieser Benennung, diese ist nur als Vermerk für die Zentrale Prüfstelle Prävention zu verstehen und ist keinesfalls für Dritte sichtbar.
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Sind Abtretungserklärungen bei Präventionskursen zulässig und Teil der Zertifizierung?
Bei Erfüllung bestimmter rechtlicher Anforderungen können Abtretungserklärungen von Teilnehmenden zugunsten des Kursanbieters eingesetzt werden, damit die Kostenerstattung zwischen Anbieter und Krankenkassen direkt erfolgt.
Angaben zu Abtretungserklärungen sind jedoch nicht Gegenstand des Prüfprozesses sowie der Zertifizierung. Die Zentrale Prüfstelle Prävention prüft ausschließlich, ob Ihr Angebot die Anforderungen des Leitfaden Prävention erfüllt. Darüber hinausgehende rechtliche Bewertungen erfolgen seitens der Prüfstelle nicht. Somit sind Angaben über geplante Abtretungserklärungen oder entsprechende Prozesse nicht Gegenstand der Zertifizierung. Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass diese Prozesse rechtskonform ausgestaltet sind.