Nein. Es gibt systembedingt keine Möglichkeit, Ihnen eine Fristverlängerung zu gewähren, um die nachgeforderten Unterlagen zur Kursprüfung einzureichen. Das bedeutet, sollte es Ihnen innerhalb der angesetzten 10 Kalendertage nicht möglich sein, die fehlenden Unterlagen nachzureichen, wird die Bearbeitung Ihres Kurses automatisch eingestellt. Zugleich wird systemseitig der Status „Abgelehnt: Kurs nicht prüfbar (Kurs nicht vollständig/Prüfantrag nicht gestellt)“ vergeben.
Bitte stören Sie sich nicht an dieser Benennung, diese ist nur als Vermerk für die Zentrale Prüfstelle Prävention zu verstehen und ist keinesfalls für Dritte sichtbar.
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Welche Teilnahmegebühr ist auf der Teilnahmebescheinigung anzugeben?
Das IT-System sieht die Hinterlegung der Teilnahmegebühr Ihrer Präventionskurse vor. Wenn Sie die Teilnahmebescheinigung aus dem IT-System herunterladen, ist der Betrag automatisch hinterlegt. Sofern der von Ihnen tatsächlich in Rechnung gestellte Betrag von diesem Wert abweicht, sind Sie verpflichtet, diesen Betrag auf der Teilnahmebescheinigung zu korrigieren, damit die Kostenerstattung durch die Krankenkasse entsprechend erfolgen kann.