Nein. Es gibt systembedingt keine Möglichkeit, Ihnen eine Fristverlängerung zu gewähren, um die nachgeforderten Unterlagen zur Konzeptprüfung einzureichen. Das bedeutet, sollte es Ihnen innerhalb der angesetzten 15 Kalendertage nicht möglich sein, die fehlenden Unterlagen nachzureichen, wird die Bearbeitung Ihres Konzeptes automatisch eingestellt. Zugleich wird systemseitig der Status „Abgelehnt: Konzept nicht prüfbar (Konzept nicht vollständig/Prüfantrag nicht gestellt)“ vergeben. Bitte stören Sie sich nicht an dieser Benennung, diese ist nur als Vermerk für die Zentrale Prüfstelle Prävention zu verstehen und ist keinesfalls für Dritte sichtbar.
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Was gilt bei einer Vertretung der Kursleitung?
Vertretende Kursleitungen sollten, wie die reguläre Kursleitung auch, über eine vom Leitfaden Prävention anerkannte Qualifikation verfügen, die für die Durchführung des Präventionskursangebotes vorausgesetzt wird. Es ist grundsätzlich sinnvoll die Vertretung mit einem Hinweis in der Teilnahmebescheinigung anzugeben.