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Bezuschussung von Kursen

Ist die Bezuschussung von Kursen im Ausland zulässig?

Grundsätzlich ist die Bezuschussung von Präventionskursen, die in EU-Ländern wahrgenommen werden, möglich – vorausgesetzt die Vorgaben des „Leitfaden Prävention“ (PDF) sind voll erfüllt. Oftmals werden insbesondere Versicherten, die in Grenzregionen leben, Bezuschussungen gewährt. Allerdings ist zu berücksichtigen, dass sich Krankenkassen bei wohnortfernen Kompaktangeboten ausschließlich an den Kosten der Präventionsmaßnahme selbst beteiligen – für Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und andere Leistungen muss der Versicherte selber aufkommen. Entsprechend sind diese Kosten von den Kursgebühren getrennt auszuweisen.

Wichtiger Hinweis: Der Versicherte muss die Bezuschussung bei der Krankenkasse stets vor der Teilnahme an einem Kompaktangebot beantragen bzw. muss die Bezuschussung von der Krankenkasse vor der Kursteilnahme genehmigt worden sein.

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