Nein, das ist nicht möglich. Weder die Übernahme/Bezuschussung von Mitgliedschaftsbeiträgen durch die gesetzlichen Krankenkassen in Sportvereinen, Fitnessstudios u. ä. Einrichtungen ist zulässig noch die Gewährung finanzieller Anreize hierzu. Gleiches gilt für die Verrechnung von aktuellen oder zukünftigen Mitgliedsbeiträgen mit Kursgebühren.
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Wie hoch ist der Erstattungsanteil?
Bezüglich der Erstattung von Kursgebühren besteht bei den gesetzlichen Krankenkassen keine einheitliche Regelung. Jede Krankenkasse hat ihre eigene Satzung und bestimmt in dieser individuell die Art (z. B. Häufigkeit) und Höhe der Bezuschussung. Genaue Angaben zur Erstattungsregelung können Sie entweder direkt bei der Krankenkasse erfragen oder auf der Homepage der jeweiligen Krankenkasse nachlesen.