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FAQ zu digitalen Angeboten gemäß Kapitel 7 Leitfaden Prävention

Ist es als Evidenznachweis ausreichend, wenn die Studie einen therapeutischen Nutzen belegt?

Der Beleg eines therapeutischen Nutzens des Angebots ist nicht ausreichend.
Kurse der Primärprävention richten sich an gesunde Personen ohne behandlungsbedürftige Erkrankungen. Anbieter von primärpräventiven Maßnahmen haben diese deutlich gegenüber therapeutischen Maßnahmen abzugrenzen. Die Studie muss sich daher auf das bei der Zentrale Prüfstelle Prävention hinterlegte Präventionsprogramm beziehen und einen Gesundheitsnutzen für die Zielgruppe des Angebots entsprechend den Kriterien und den Endpunkten aus Kapitel 7 nachweisen.

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