Ja. Sowohl die zentrale Prüfung Ihrer Kurse und Kompetenzen als auch die Anerkennung durch die teilnehmenden Krankenkassen erfordert unbedingt den Eintrag inkl. des Hochladens der notwendigen Unterlagen sowie der Einleitung der Prüfung über unser Portal. Dabei sind Sie als Kursanbieter für die Aktualität Ihrer Angaben in der Datenbank der Zentrale Prüfstelle Prävention selbst verantwortlich.
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Sind Abtretungserklärungen bei Präventionskursen zulässig und Teil der Zertifizierung?
Bei Erfüllung bestimmter rechtlicher Anforderungen können Abtretungserklärungen von Teilnehmenden zugunsten des Kursanbieters eingesetzt werden, damit die Kostenerstattung zwischen Anbieter und Krankenkassen direkt erfolgt.
Angaben zu Abtretungserklärungen sind jedoch nicht Gegenstand des Prüfprozesses sowie der Zertifizierung. Die Zentrale Prüfstelle Prävention prüft ausschließlich, ob Ihr Angebot die Anforderungen des Leitfaden Prävention erfüllt. Darüber hinausgehende rechtliche Bewertungen erfolgen seitens der Prüfstelle nicht. Somit sind Angaben über geplante Abtretungserklärungen oder entsprechende Prozesse nicht Gegenstand der Zertifizierung. Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass diese Prozesse rechtskonform ausgestaltet sind.