Ja. Sowohl die zentrale Prüfung Ihrer Kurse und Kompetenzen als auch die Anerkennung durch die teilnehmenden Krankenkassen erfordert unbedingt den Eintrag inkl. des Hochladens der notwendigen Unterlagen sowie der Einleitung der Prüfung über unser Portal. Dabei sind Sie als Kursanbieter für die Aktualität Ihrer Angaben in der Datenbank der Zentrale Prüfstelle Prävention selbst verantwortlich.
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- Rund um den Präventionskurs/ das Präventionskonzept
Was gilt bei einer Vertretung der Kursleitung?
Vertretende Kursleitungen sollten, wie die reguläre Kursleitung auch, über eine vom Leitfaden Prävention anerkannte Qualifikation verfügen, die für die Durchführung des Präventionskursangebotes vorausgesetzt wird. Es ist grundsätzlich sinnvoll die Vertretung mit einem Hinweis in der Teilnahmebescheinigung anzugeben.