Sie haben die Möglichkeit, positiv geprüfte Konzepte freizugeben. Hierzu wählen Sie in der linken Menüleiste „Meine Konzepte“ aus. Sie erhalten eine Auflistung Ihrer Konzepte. (Hinweis: Über die Eingabe eines Suchbegriffs oder die Filterfunktion können Sie die Auflistung eingrenzen.)
Bei einem zertifizierten Konzept gehen Sie rechts auf das „Auge“-Symbol. Sie erhalten eine Detailübersicht des Konzeptes. Scrollen Sie zum Punkt „Konzeptfreigaben“ und klicken Sie rechts auf den Button „neue Freigabe erteilen“.
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Sind Abtretungserklärungen bei Präventionskursen zulässig und Teil der Zertifizierung?
Bei Erfüllung bestimmter rechtlicher Anforderungen können Abtretungserklärungen von Teilnehmenden zugunsten des Kursanbieters eingesetzt werden, damit die Kostenerstattung zwischen Anbieter und Krankenkassen direkt erfolgt.
Angaben zu Abtretungserklärungen sind jedoch nicht Gegenstand des Prüfprozesses sowie der Zertifizierung. Die Zentrale Prüfstelle Prävention prüft ausschließlich, ob Ihr Angebot die Anforderungen des Leitfaden Prävention erfüllt. Darüber hinausgehende rechtliche Bewertungen erfolgen seitens der Prüfstelle nicht. Somit sind Angaben über geplante Abtretungserklärungen oder entsprechende Prozesse nicht Gegenstand der Zertifizierung. Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass diese Prozesse rechtskonform ausgestaltet sind.