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Registrierung und Verwaltung

Können die Unterlagen auch per Post geschickt werden?

Nein, das Einreichen der Prüfunterlagen auf postalischem Weg, per Fax oder E-Mail an die Zentrale Prüfstelle Prävention ist ausgeschlossen. Diese können weder bearbeitet noch zurückgeschickt werden. Es ist unbedingt notwendig, dass Sie Ihre vertraulichen Dokumente zur Prüfung selbst im Qualitätsportal der Zentrale Prüfstelle Prävention hochladen und aktuell halten. Die Zentrale Prüfstelle Prävention kann die Verantwortung für die Aktualität und Richtigkeit nicht übernehmen.

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