Die Einweisung in ein Verfahren kann sowohl in Präsenz als auch Live-Online erfolgen. Bei Einweisungen, die als Online-Format stattfinden, muss im Dokument/Abschlusszertifikat deutlich darauf hingewiesen werden, dass es sich um eine Live-Onlineübertragung handelt, z.B. Livestreaming, Webinar, Onlineseminar o. ä. Zudem ist von dem Ausbildungsinstitut eine Selbstverpflichtungserklärung zur Einhaltung des Datenschutzes auszufüllen, welche durch die Kursleitung im Rahmen der Verfahrensprüfung zusammen mit dem Abschlusszertifikat einzureichen ist. Die Selbstverpflichtungserklärung ist im System in den Nutzerhilfen hinterlegt.
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Wie kann die Kursleitung den eigenen Account fremdverwalten lassen?
Dazu muss der jeweilige Anbieter sich einloggen und die Kursleitungsverwaltung („Meine Kursleitungen“) aufrufen. Wenn schon eine Verbindung besteht und die Kursleitung sich aktuell selbstverwaltet, muss der Anbieter auf „Fremdverwaltung anfragen“ klicken. Die Kursleitung erhält eine Benachrichtigung und kann dem zustimmen.
Falls noch keine Verbindung zwischen Anbieter und Kursleitung besteht, muss der Anbieter in der Kursleitungsverwaltung auf „Mit Kursleitung verbinden“ klicken und an dieser Stelle auswählen, dass er eine Fremdverwaltung vornehmen möchte.