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Rolle Kursleitung

Können Einweisungen in ein Verfahren als Live-Onlineübertragung erfolgen?

Die Einweisung in ein Verfahren kann sowohl in Präsenz als auch Live-Online erfolgen. Bei Einweisungen, die als Online-Format stattfinden, muss im Dokument/Abschlusszertifikat deutlich darauf hingewiesen werden, dass es sich um eine Live-Onlineübertragung handelt, z.B. Livestreaming, Webinar, Onlineseminar o. ä. Zudem ist von dem Ausbildungsinstitut eine Selbstverpflichtungserklärung zur Einhaltung des Datenschutzes auszufüllen, welche durch die Kursleitung im Rahmen der Verfahrensprüfung zusammen mit dem Abschlusszertifikat einzureichen ist. Die Selbstverpflichtungserklärung ist im System in den Nutzerhilfen hinterlegt.

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