Sofern im jeweiligen Handlungsfeld bzw. Präventionsprinzip (Ausnahme Fernöstliche Verfahren Hatha-Yoga, Tai, Qigong) mindestens 60% der fachlichen Mindeststandards durch den Berufs- bzw. Studienabschluss erworben worden sind, können bis zu 40% durch weitere Qualifizierungsmaßnahmen ergänzt werden. Anerkennungsfähig sind Institutionen der Aus-, Fort- und Weiterbildung, die staatlich anerkannte Berufs- oder Studienabschlüsse vergeben bzw. die staatlich anerkannt sind, sowie Berufs- und Fachverbände oder Mitglieder von Berufs- oder Fachverbänden.
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