Sofern im jeweiligen Handlungsfeld bzw. Präventionsprinzip (Ausnahme Fernöstliche Verfahren Hatha-Yoga, Tai, Qigong) mindestens 60% der fachlichen Mindeststandards durch den Berufs- bzw. Studienabschluss erworben worden sind, können bis zu 40% durch weitere Qualifizierungsmaßnahmen ergänzt werden. Anerkennungsfähig sind Institutionen der Aus-, Fort- und Weiterbildung, die staatlich anerkannte Berufs- oder Studienabschlüsse vergeben bzw. die staatlich anerkannt sind, sowie Berufs- und Fachverbände oder Mitglieder von Berufs- oder Fachverbänden.
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Mir fehlen noch Kompetenzen für eine Anerkennung. Woher weiß ich, welche Fort- und Weiterbildungen zur Ergänzung meiner Kompetenzen herangezogen werden können?
Die Zuordnung von Fort- und Weiterbildungen zu den entsprechenden Kompetenzfeldern richtet sich nach den vermittelten Inhalten. Als Orientierung dienen die sog. „Kriterien zur Zertifizierung“, die auf der Startseite www.zentrale-pruefstelle-praevention.de für Sie zum Download bereitstehen. Dort sind im jeweiligen Handlungsfeld/Präventionsprinzip die erforderlichen Kompetenzfelder mit beispielhaften Inhaltspunkten aufgeführt, die zum jeweiligen Kompetenzfeld passen. An diesen Punkten können Sie sich orientieren und bei Bedarf mit geeigneten Ausbildungsinstituten in Kontakt treten, um abzuklären, ob entsprechende Fort- und Weiterbildungen die dargestellten Inhalte vermitteln. Eine verbindliche Rückmeldung über die Zuordnung einer Fort- und Weiterbildung ist aber erst im Rahmen eines Prüfantrages möglich.