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Prüfung nach fachlichen Mindeststandards

Können nicht abgeschlossene staatlich anerkannte Studienabschlüsse oder Ausbildungen (z.B. abgebrochenes oder noch nicht abgeschlossenes Studium Master in Sportwissenschaften) für die fachlichen Mindeststandards anerkannt werden?

Die Anrechnung von nicht abgeschlossenen staatlich anerkannten Studienabschlüssen oder Ausbildungen ist nicht möglich.

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