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FAQ zu digitalen Angeboten gemäß Kapitel 7 Leitfaden Prävention

Können qualitative Studien als Nachweis des gesundheitlichen Nutzens in der Prüfung anerkannt werden?

Nein, es können nur quantitative Studien herangezogen werden. So schreibt der Leitfaden Prävention bzw. die Kriterien zur Zertifizierung für digitale Präventions- bzw. Gesundheitsförderungsangebote als Mindestanforderung für den Studientyp eine prospektive Beobachtungsstudie mit drei Messzeitpunkten (t0 = Start der Intervention, t1 = mind. Sechs Wochen nach t0, t2 = drei bis sechs Monate nach t0) vor.

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