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Prüfung nach fachlichen Mindeststandards

Können Umfänge und Inhalte von Abschlussarbeiten (Bachelor-, Master-, Doktorarbeiten) in der Mindestkompetenzprüfung mit angerechnet werden?

Abschlussarbeiten können in der Mindestkompetenzprüfung nicht berücksichtigt werden, da eine inhaltliche Prüfung und Zuordnung zu den jeweiligen Kompetenzfeldern gemäß Leitfaden Prävention nicht vorgenommen werden kann.

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