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FAQ zu digitalen Angeboten gemäß Kapitel 7 Leitfaden Prävention

Laut Kapitel 7 Leitfaden Prävention ist die Integration von sozialen Funktionalitäten möglich. Was ist hierbei zu beachten?

Sofern digitale Präventions- bzw. Gesundheitsförderungsangebote soziale Funktionen beinhalten, ist eine entsprechende Risiko-Folgenabschätzung mit vorbeugenden Maßnahmen erforderlich.Wichtig ist außerdem, dass das Angebot auch ohne die sozialen Funktionalitäten nutzbar ist und die Nutzenden diese Funktionen selbst aktivieren müssen (Opt-in statt Opt-out).Der Anbieter muss darüber hinaus sicherstellen, dass er geeignete Maßnahmen ergreifen kann, um Cyber-Mobbing zu verhindern. Je nach Art der sozialen Funktionalität können solche Maßnahmen beispielsweise sein:

Forum/Gruppenchat:
Sofern sich Teilnehmende über ein Forum bzw. einen Gruppenchat austauschen können, wäre die Moderation und notfalls das Löschen von Beiträgen durch den Anbieter eine geeignete Maßnahme.

Nachrichtenfunktion:
Sofern Teilnehmende die Möglichkeit haben, sich über eine Nachrichtenfunktion direkt zu kontaktieren, wäre die Möglichkeit einer „Melde-“ und „Blockadefunktion“ eine geeignete Maßnahme. Über diesen Weg könnten Teilnehmende den Anbieter über unerwünschte Nachrichten durch andere Personen in-formieren und weitere Nachrichten von dem Absender blockieren.

Soziale Medien:
Soziale Medien oder Messenger-Dienste wie beispielsweise Facebook, Twitter, Instagram und Whats-App sind als Bestandteil eines digitalen Angebotes ausgeschlossen.

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