Seit dem 25.06.2024 steht Ihnen die neue Datenmaske „Digitales Konzept“ für die Anerkennung und Zertifizierung digitaler Angebote nach Kapitel 7 zur Verfügung. Bitte nutzen Sie für die erneute Anerkennung Ihres Konzeptes diese Datenmaske und laden Sie alle notwendigen Daten und Dokumente (einschließlich Ihrer bereits vorgelegten Studie) hoch.
Beachten Sie hier insbesondere, dass die Zertifizierung des ISMS gemäß ISO 27001 (und ggf. 27018) vorzulegen ist.
Die erneute Anerkennung über die bisherige IKT-Datenmaske ist nicht möglich.
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- FAQ zu digitalen Angeboten gemäß Kapitel 7 Leitfaden Prävention
Mein Konzept wird auf einer Plattform gehostet, welche bereits eine ISO-Zertifizierung hat. Kann ich dieses Zertifikat für meinen Antrag nutzen?
Anbieter von digitalen Angeboten müssen ein Managementsystem für Informationssicherheit (ISMS) etablieren und sich dabei an der ISO 27001 orientieren. Dabei ist nachzuweisen, dass die Zertifizierung alle zur Leistungserbringung notwendigen Systeme und Prozesse umfasst (vgl. aktuelle Fassung Leitfaden Prävention). Sofern die genannten Systeme und Prozesse (teilweise) von Dritten betrieben bzw. erbracht werden, ist deren Zertifikat ebenfalls einzureichen. Ein Verstoß gegen diese Anforderung kann zur Aberkennung der Zertifizierung führen.
Bitte beachten Sie, dass die ISO 27001-Zertifizierung nicht delegierbar ist. Sie bezieht sich auf das ISMS der Organisation, die das Präventionsangebot verantwortet. Die Nutzung einer zertifizierten Plattform entbindet den Anbieter nicht von der Pflicht, selbst ein ISMS zu betreiben und zertifizieren zu lassen.