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FAQ zu digitalen Angeboten gemäß Kapitel 7 Leitfaden Prävention

Mein Konzept wurde vor dem 25.06.2024 zertifiziert und ist deshalb im IT-System als „IKT-Angebot“ statt „digitales Angebot“ hinterlegt. Wie gehe ich bei der Rezertifizierung vor?

Seit dem 25.06.2024 steht Ihnen die neue Datenmaske „Digitales Konzept“ für die Anerkennung und Zertifizierung digitaler Angebote nach Kapitel 7 zur Verfügung. Bitte nutzen Sie für die erneute Anerkennung Ihres Konzeptes diese Datenmaske und laden Sie alle notwendigen Daten und Dokumente (einschließlich Ihrer bereits vorgelegten Studie) hoch.
Beachten Sie hier insbesondere, dass die Zertifizierung des ISMS gemäß ISO 27001 (und ggf. 27018) vorzulegen ist.
Die erneute Anerkennung über die bisherige IKT-Datenmaske ist nicht möglich.

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