Seit dem 25.06.2024 steht Ihnen die neue Datenmaske „Digitales Konzept“ für die Anerkennung und Zertifizierung digitaler Angebote nach Kapitel 7 zur Verfügung. Bitte nutzen Sie für die erneute Anerkennung Ihres Konzeptes diese Datenmaske und laden Sie alle notwendigen Daten und Dokumente (einschließlich Ihrer bereits vorgelegten Studie) hoch.
Beachten Sie hier insbesondere, dass die Zertifizierung des ISMS gemäß ISO 27001 (und ggf. 27018) vorzulegen ist.
Die erneute Anerkennung über die bisherige IKT-Datenmaske ist nicht möglich.
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- FAQ zu digitalen Angeboten gemäß Kapitel 7 Leitfaden Prävention
Welche Anforderungen muss das Zertifikat als Nachweis für ein Managementsystem für Informationssicherheit (ISMS) gemäß ISO 27001 erfüllen?
Das Zertifikat muss von einer Zertifizierungsstelle ausgestellt werden, die zum Zeitpunkt der Zertifikatserstellung bei einer nationalen, dafür befugten Stelle (z.B. die DAkkS, UKAS oder ANAB) akkreditiert ist. Der Geltungsbereich der Zertifizierung muss alle zur Leistungserbringung im Kontext von Präventionsmaßnahmen im Sinne des Leitfadens Prävention erforderlichen Systeme und Prozesse umfassen.