Digitale Angebote eignen sich besonders gut dafür, Zielgruppen zu erreichen, denen die Inanspruchnahme von Präventionsangeboten in Präsenz nur eingeschränkt möglich ist. Aus diesem Grund ist es zielführend die Inhalte Ihrer digitalen Angebote auch für diese Zielgruppen entsprechend aufzubereiten und die Inhalte auch in Leichter Sprache sowie in Deutscher Gebärdensprache zugänglich zu machen. Es besteht allerdings aktuell keine Verpflichtung dazu.
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- FAQ zu digitalen Angeboten gemäß Kapitel 7 Leitfaden Prävention
Mein Konzept wird auf einer Plattform gehostet, welche bereits eine ISO-Zertifizierung hat. Kann ich dieses Zertifikat für meinen Antrag nutzen?
Anbieter von digitalen Angeboten müssen ein Managementsystem für Informationssicherheit (ISMS) etablieren und sich dabei an der ISO 27001 orientieren. Dabei ist nachzuweisen, dass die Zertifizierung alle zur Leistungserbringung notwendigen Systeme und Prozesse umfasst (vgl. aktuelle Fassung Leitfaden Prävention). Sofern die genannten Systeme und Prozesse (teilweise) von Dritten betrieben bzw. erbracht werden, ist deren Zertifikat ebenfalls einzureichen. Ein Verstoß gegen diese Anforderung kann zur Aberkennung der Zertifizierung führen.
Bitte beachten Sie, dass die ISO 27001-Zertifizierung nicht delegierbar ist. Sie bezieht sich auf das ISMS der Organisation, die das Präventionsangebot verantwortet. Die Nutzung einer zertifizierten Plattform entbindet den Anbieter nicht von der Pflicht, selbst ein ISMS zu betreiben und zertifizieren zu lassen.