Nein, die Eingabe von (aktuellen) Terminen ist nicht zwingend notwendig. Wenn Sie als Kursanbieter jedoch den Versicherten direkt über die demnächst stattfindenden Kurse informieren möchten, ist die Eintragung empfehlenswert. Denn eingetragene Termine werden den Versicherten auf der Homepage ihrer Krankenkasse angezeigt.
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- Rund um den Präventionskurs/ das Präventionskonzept
Was gilt bei einer Vertretung der Kursleitung?
Vertretende Kursleitungen sollten, wie die reguläre Kursleitung auch, über eine vom Leitfaden Prävention anerkannte Qualifikation verfügen, die für die Durchführung des Präventionskursangebotes vorausgesetzt wird. Es ist grundsätzlich sinnvoll die Vertretung mit einem Hinweis in der Teilnahmebescheinigung anzugeben.