Die Termine werden auf den Webseiten der Krankenkassen angegeben und sind eine wichtige Information für die Versicherten. Die Angabe der Termine ist nicht verpflichtend. Kurse mit Terminen, die in der Zukunft liegen, werden aber häufig prioritär angezeigt. Darüber hinaus können Versicherte bei der Suche nach Kursen gezielt nach Angeboten suchen, für die (in der Zukunft liegende) Termine hinterlegt sind. Kurse ohne Termine werden somit von den Versicherten schlechter gefunden.
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- Rund um den Präventionskurs/ das Präventionskonzept
- Bezuschussung von Kursen
Sind Abtretungserklärungen bei Präventionskursen zulässig und Teil der Zertifizierung?
Bei Erfüllung bestimmter rechtlicher Anforderungen können Abtretungserklärungen von Teilnehmenden zugunsten des Kursanbieters eingesetzt werden, damit die Kostenerstattung zwischen Anbieter und Krankenkassen direkt erfolgt.
Angaben zu Abtretungserklärungen sind jedoch nicht Gegenstand des Prüfprozesses sowie der Zertifizierung. Die Zentrale Prüfstelle Prävention prüft ausschließlich, ob Ihr Angebot die Anforderungen des Leitfaden Prävention erfüllt. Darüber hinausgehende rechtliche Bewertungen erfolgen seitens der Prüfstelle nicht. Somit sind Angaben über geplante Abtretungserklärungen oder entsprechende Prozesse nicht Gegenstand der Zertifizierung. Es liegt in Ihrer Verantwortung sicherzustellen, dass diese Prozesse rechtskonform ausgestaltet sind.