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Rund um den Präventionskurs/ das Präventionskonzept

Muss bei neuen Konzepten eine Mustereinweisung eingereicht werden?

Ja, bei Neuanträgen muss eine Mustereinweisung im Rahmen des Prüfprozesses hochgeladen werden.

Folgende Angaben müssen auf der Mustereinweisungen enthalten sein:

  • Titel des Konzeptes in das eingewiesen wurde
  • Name und Vorname der Kursleitung
  • Name mit Adresse oder Logo des Konzeptentwicklers
  • Bestätigung über die Einweisung, aus der das Einweisungsformat eindeutig hervorgeht (Präsenz, Live-Online oder Hybrid), z.B.
    • Ist in Präsenz / Live-Online / Hybrid in das Konzept eingewiesen worden
    • Ist in Präsenz / Live-Online / Hybrid geschult
    • Einführung hat in Präsenz / Live-Online / Hybrid stattgefunden
    • Erfolgreich an der Ausbildung in Präsenz / Live-Online / Hybrid teilgenommen
    • Die Schulung fand im Institut XY statt
    • Vor-Ort-Schulung
  • Datum der Einweisung – das Ausstellungsdatum allein ist nicht ausreichend

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