Ja, bei Neuanträgen muss eine Mustereinweisung im Rahmen des Prüfprozesses hochgeladen werden.
Folgende Angaben müssen auf der Mustereinweisungen enthalten sein:
- Titel des Konzeptes in das eingewiesen wurde
- Name und Vorname der Kursleitung
- Name mit Adresse oder Logo des Konzeptentwicklers
- Bestätigung über die Einweisung, aus der das Einweisungsformat eindeutig hervorgeht (Präsenz, Live-Online oder Hybrid), z.B.
- Ist in Präsenz / Live-Online / Hybrid in das Konzept eingewiesen worden
- Ist in Präsenz / Live-Online / Hybrid geschult
- Einführung hat in Präsenz / Live-Online / Hybrid stattgefunden
- Erfolgreich an der Ausbildung in Präsenz / Live-Online / Hybrid teilgenommen
- Die Schulung fand im Institut XY statt
- Vor-Ort-Schulung
- Datum der Einweisung – das Ausstellungsdatum allein ist nicht ausreichend